Qualitätsziel
Angemessene Indikationsstellung zur brusterhaltenden Therapie bei Tumorstadium pT1
Qualitätsindikator
Bis Mitte der 1980er Jahre galt die Entfernung der Brust (Mastektomie)
und der Lymphknoten in der Achselhöhle als Standardtherapie bei
Brustkrebs. Seither haben randomisiert kontrollierte Studien gezeigt,
dass sich bei kleinen Tumoren die Überlebensraten nicht unterscheiden
zwischen Frauen mit Mastektomie und Frauen mit brusterhaltender
Therapie (BET) (Early Breast Cancer Trialists’ Collaborative Group
1995, Fisher et al. 2002, Poggi et al. 2003, Veronesi et al. 2002).
Obligat bei der BET ist eine Nachbestrahlung der Restbrustdrüse, welche
nicht nur zeitaufwändig ist, sondern auch mit Nebenwirkungen an dem
bestrahlten Hautareal verbunden sein kann. In Bezug auf die
Überlebensraten sind beide Behandlungsalternativen gleichwertig mit
einem Evidenzgrad Ia (AHCPR).
Weniger Klarheit herrscht bezüglich der Lokalrezidiv-Raten: Eine
kanadische Leitlinie (Scarth et al. 2002) geht auf der Basis einer
systematischen Literaturübersicht von vergleichbaren Rezidivraten nach
BET (3,3 bis 20%) und nach Mastektomie (2,3 bis 14%) bei Studiendauern
von 6 bis 15 Jahren aus. Neuere Publikationen kommen zu
widersprüchlichen Ergebnissen: Veronesi et al. (2002) fanden in ihrer
randomisiert kontrollierten Studie nach einer Verlaufsbeobachtung von
20 Jahren eine höhere Rezidivrate nach BET (8,8% vs. Mastektomie 2,3%,
n = 701). Dagegen fanden Fisher et al. (2002) günstigere Rezidivraten
20 Jahre nach BET (2,7%, Mastektomie 10,2%, n = 1.851).
Studien, welche sich mit Aspekten der Lebensqualität nach beiden
Operationsverfahren auseinander setzen, sind selten und häufig
methodisch schwach. Ein systematischer Review randomisiert
kontrollierter Studien (Irwig et al. 1997) ergab ein besseres
Körperbild („body image“) nach Brusterhaltung, für andere Aspekte wie
psychisches und sexuelles Wohlbefinden konnte kein Unterschied belegt
werden. Die German Breast Cancer Study Group (GBSG 1995) kommt in ihrer
Observationsstudie zu dem Schluss, dass nicht so sehr das
Operationsverfahren, sondern seine Akzeptanz durch die Patientin
entscheidend ist für die postoperative Lebensqualität.
Unbedingt empfohlen wird allerdings, dass bei gegebener Indikation zur
Brusterhaltung die Patientin unter Kenntnis aller Vor- und Nachteile
maßgeblich in den Entscheidungsprozess eingebunden wird
(Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des
Mammakarzinoms der Frau“, Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte
medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften 2004; Scarth et al.
2002, Breast Cancer Disease Site Group 2003).
Der Indikator eignet sich in besonderem Maße, die Einbeziehung des
Patientinnenwunsches zu betrachten. Extrem hohe oder extrem niedrige
Raten für die BET weisen darauf hin, dass eine ausgewogene
Entscheidungsfindung möglicherweise nicht erfolgt ist.
Methodik
Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Patientinnen mit invasivem Mammakarzinom im Stadium pT1
Zähler: Patientinnen mit brusterhaltender Therapie bei gegebener Indikation
Referenzbereich
Referenzbereich: ≥55,0% und ≤93,8% (5%-Perzentile bis 95%-Perzentile)
Erläuterung zum Referenzbereich: In der Literatur schwanken die Angaben
für die brusterhaltende Therapie (BET) bei pT1 zwischen 60 und 75%. Die
Forderung eines „shared decision making“ erschwert das Festlegen von
absoluten Referenzbereichen. Hohe Referenzbereiche bergen das Risiko,
dass der Wunsch der Patientin oder aber definierte histologische
Kriterien als Voraussetzung für eine BET nicht ausreichend
berücksichtigt werden. Außerdem liegen international keine eindeutigen
Definitionen für den Begriff BET vor. Deshalb soll nur bei
Krankenhäusern mit sehr hohen und sehr niedrigen Raten die
Indikationsstellung im Strukturierten Dialog hinterfragt werden.
Bewertung
Unbedingte Voraussetzung für eine BET sind anerkannte, meist
histopathologische Kriterien (siehe auch Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik,
Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau“, Deutsche
Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche
Fachgesellschaften 2004). In einer europäischen Leitlinie („European
Guidelines for Quality Assurance in Mammography Screening-Fourth
edition“, Office for Official Publications of the European Communities,
voraussichtliche Publikation Anfang 2005) werden diese Kriterien
ebenfalls differenziert dargestellt. Da die Überlebensraten nach BET
und Mastektomie bei gegebener Indikation identisch sind, handelt es
sich hier um echte Therapiealternativen mit dem Ziel einer möglichst
hohen Lebensqualität. Die Miteinbeziehung der Patientin im Sinne eines
„shared decision making“ wird deswegen nicht nur in Leitlinien
gefordert (Scarth et al. 2002, Breast Cancer Disease Site Group 2003).
„Shared decision making“ oder auch partizipative Entscheidungsfindung
wird definiert als Interaktionsprozess, bei dem Patient und Arzt unter
gleichberechtigter aktiver Beteiligung auf Basis geteilter Information
zu einer gemeinsam verantworteten Übereinkunft kommen (Giersdorf et al.
2004). Eine kanadische Studie konnte nachweisen, dass von 69,6% der
Patientinnen, die für eine BET bei Brustkrebs in Frage kamen, nur 48,0%
sich tatsächlich für eine solche entschieden. Für Frauen im Stadium I
der Erkrankung waren es 57,0% von 82%. Die übrigen Frauen bevorzugten
die Mastektomie (Tyldesley et al. 2003).
Auch in Deutschland wird dem Prinzip des „shared decision making“ seit
einigen Jahren größere Bedeutung verliehen: Der Leitfaden
„Patientenrechte in Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziale Sicherung (2003) greift explizit dieses Thema auf. Speziell
für Brustkrebs ist in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung für DMP
als Grundsatz festgelegt, dass „die Entscheidungsfindung für jeden
Behandlungsschritt in Diskussion mit der aufgeklärten Patientin
erfolgen sollte“. Im Rahmen eines Förderschwerpunktes des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales konnten
Entscheidungshilfen für Brustkrebspatientinnen entwickelt und validiert
werden, darunter auch zur Übereinkunft einer Mastektomie oder einer BET
(Vodermaier et al. 2004).
Diesem Umstand trägt der Datensatz der BQS Rechnung, indem er den
Wunsch der Patientin in Bezug auf die BET ausdrücklich erfasst.
Die ausgewertete BET-Rate von 75,78% im Stadium pT1 in Deutschland wird
durch die Fachgruppe als hoch eingeschätzt. Es sollte angestrebt
werden, dass alle Frauen, die nach medizinischen Kriterien und nach
eigenem Wunsch für eine BET geeignet sind, diese Therapie auch
tatsächlich erfahren können. Es ist allerdings nicht möglich und
erstrebenswert, feste Raten als Qualitätsstandard für die
Gesamtversorgung festzulegen. Deshalb hat die Fachgruppe den
Referenzbereich zwischen der 5- und 95%-Perzentile festgelegt: Für die
20 Krankenhäuser mit mindestens 20 Brustkrebsfällen im Stadium pT1 und
mit einer BET-Rate unter 55,0% bzw. über 93,8% liegt die Vermutung
nahe, dass das Prinzip des „shared decision making“ oder histologische
Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Eine vertiefte
Analyse ist für diese Krankenhäuser im Strukturierten Dialog
erforderlich.