Ausblick
Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung hat die Dokumentationsverpflichtung für diesen Leistungsbereich aufgrund der relativ geringen Fallzahlen für das Jahr 2004 ausgesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Rechtsnachfolger des Bundeskuratoriums hat diese Entscheidung für 2005 fortgeschrieben.