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Ausblick

Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung hat die Dokumentationsverpflichtung für diesen Leistungsbereich für das Jahr 2004 mit der Begründung ausgesetzt, dass diese Prozedur in einer vergleichsweise geringen Fallzahl durchgeführt wird und das medizinische Risiko bezogen auf vital bedrohliche oder invalidisierende Komplikationen vergleichsweise gering ist. Unter dem Aspekt einer Aufwand-Nutzen-Betrachtung soll die Dokumentationsverpflichtung in diesem Leistungsbereich zumindest bis zur Integration des ambulanten Sektors ausgesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Rechtsnachfolger des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung hat diese Entscheidung für 2005 fortgeschrieben.

Auch die Fachgruppe Nervenkompressionssyndrome hält eine Einbeziehung des ambulanten operativen Sektors in die externe Qualitätssicherung für erforderlich. Nach Meinung der Fachgruppe sollte ein sektorübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren der Nervendekompressionseingriffe mit adäquaten Nachbeobachtungszeiten etabliert werden, das einen Vergleich der Behandlungsergebnisse nach ambulanten und nach stationären Eingriffen ermöglicht.