Ausblick
Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung hat die
Dokumentationsverpflichtung für diesen Leistungsbereich für das Jahr
2004 mit der Begründung ausgesetzt, dass diese Prozedur in einer
vergleichsweise geringen Fallzahl durchgeführt wird und das
medizinische Risiko bezogen auf vital bedrohliche oder invalidisierende
Komplikationen vergleichsweise gering ist. Unter dem Aspekt einer
Aufwand-Nutzen-Betrachtung soll die Dokumentationsverpflichtung in
diesem Leistungsbereich zumindest bis zur Integration des ambulanten
Sektors ausgesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss als
Rechtsnachfolger des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung hat diese
Entscheidung für 2005 fortgeschrieben.
Auch die Fachgruppe Nervenkompressionssyndrome hält eine
Einbeziehung des ambulanten operativen Sektors in die externe
Qualitätssicherung für erforderlich. Nach Meinung der Fachgruppe sollte
ein sektorübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren der
Nervendekompressionseingriffe mit adäquaten Nachbeobachtungszeiten
etabliert werden, das einen Vergleich der Behandlungsergebnisse nach
ambulanten und nach stationären Eingriffen ermöglicht.