Qualitätsziel
Hoher Anteil an Patienten mit selbstständigem Gehen bei der Entlassung
Qualitätsindikator
Ziel des künstlichen Hüftgelenkersatzes ist die Wiederherstellung
einer schmerzfreien Hüftgelenkbeweglichkeit und -belastbarkeit,
insbesondere einer schmerzfreien Gehfähigkeit. Bei den meisten
Patienten bestehen auch 6 Monate nach der Operation noch
Gangauffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten (Madsen et al. 2004). Ihr
individuelles endgültiges funktionelles Ergebnis erreichen Patienten in
der Regel erst gegen Ende des ersten postoperativen Jahres (Roder et
al. 2003).
Eine amerikanische Publikation merkt kritisch an, dass Patienten im
Jahr 2000 mit schlechterer Funktion aus der stationären Behandlung
entlassen wurden als 10 Jahre zuvor, als die durchschnittliche
Liegezeit noch 4,4 Tage länger war (Ganz et al. 2003).
Kontrovers wird die Frage diskutiert, wie viel physikalische
Therapie und Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sind, damit die
Patienten ihre Gehfähigkeit schnell, sicher und anhaltend erreichen
(Wang et al. 1998, Wang et al. 2002, Whitney & Parkman 2002, Munin
et al. 1998, Ganz et al. 2003, Kane et al. 2000, Maire et al. 2003,
Kishida et al. 2001).
In einer prospektiv randomisierten Studie konnte nachgewiesen
werden, dass unter Anwendung klinischer Behandlungspfade eine
schnellere Mobilisation („ambulation“) erreicht werden konnte. Zur
Qualität der Gehfähigkeit wird in dieser Publikation nicht Stellung
genommen (Dowsey et al. 1999).
Abhängig von patientenbedingten (Alter, Begleiterkrankungen,
Compliance), operationsbedingten (OP-Zugang zementfreie
Verankerungstechnik) und prozessbedingten (multidisziplinärer
Behandlungsansatz) Einflüssen können Mobilisation, Gehfähigkeit und
ausreichende Gangsicherheit in unterschiedlichen Zeiträumen erreicht
werden.
Die Gehfähigkeit bei Entlassung (ggf. unter Schmerzmedikation und unter
Zuhilfenahme von Gehhilfen) ist eine Grundvoraussetzung für die
Durchführung weiterer ambulanter oder stationärer
Rehabilitationsmaßnahmen.
In der Literatur finden sich keine Angaben, wie viele Patienten dieses
Ziel bis zur Entlassung erreichen sollen.
Methodik
Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Patienten mit folgenden Entlassungsgründen:
- Behandlung regulär beendet
- Behandlung beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
- Verlegung in ein anderes Krankenhaus
- Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
Zähler: Patienten, bei denen bei Entlassung selbstständiges Gehen (mit Gehhilfe) möglich ist.
Referenzbereich
Referenzbereich: ≥90%
Erläuterung zum Referenzbereich: Eine Vergleichbarkeit mit
Literaturergebnissen ist wegen unterschiedlicher Definitionen, aber
auch wegen unterschiedlicher Beobachtungszeiträume (z.B. Einbeziehung
der Rehabilitation) nicht gegeben. Die Fachgruppe hält als
Expertenkonsens eine Perzentile – d.h. einen relativen
Verteilungskennwert – als Referenzbereich dennoch nicht für geeignet,
da ein geringer Grad der Gehfähigkeit dann akzeptiert würde, wenn das
Gesamtniveau der Ergebnisse niedrig wäre. Für diesen Qualitätsindikator
wurde daher der feste Referenzbereich ≥90% festgelegt. Bei Hüft-TEP
ist eine höhere Gehfähigkeitsrate als bei Knie-TEP zu fordern.
Bewertung
98,95% aller Patienten waren bei Entlassung zumindest mit einer
Gehhilfe gehfähig. Lediglich 108 Patienten waren operationsbedingt
nicht gehfähig. Dieses Ergebnis weist auf eine gute Versorgungsqualität
bei Hüft-TEP-Operationen in Deutschland hin. Da die internationale
Literatur keinen Anhalt für einen evidenzbasierten Referenzwert für
postoperative Gehfähigkeit nach Hüft-TEP gibt, hat die Fachgruppe im
Expertenkonsens den Referenzbereich von ≥90% festgelegt. Bei den
Krankenhäusern mit mindestens 20 Fällen lag die Spannweite zwischen
32,3 und 100,0%. 6 von 793 Krankenhäusern mit mindestens 20 Fällen
lagen außerhalb des Referenzbereichs. Mit diesen Krankenhäusern soll
der Strukturierte Dialog auf Landesebene eingeleitet werden.