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Qualitätsziel

Hoher Anteil an Patienten mit selbstständigem Gehen bei der Entlassung

Qualitätsindikator

Ziel des künstlichen Hüftgelenkersatzes ist die Wiederherstellung einer schmerzfreien Hüftgelenkbeweglichkeit und -belastbarkeit, insbesondere einer schmerzfreien Gehfähigkeit. Bei den meisten Patienten bestehen auch 6 Monate nach der Operation noch Gangauffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten (Madsen et al. 2004). Ihr individuelles endgültiges funktionelles Ergebnis erreichen Patienten in der Regel erst gegen Ende des ersten postoperativen Jahres (Roder et al. 2003).

Eine amerikanische Publikation merkt kritisch an, dass Patienten im Jahr 2000 mit schlechterer Funktion aus der stationären Behandlung entlassen wurden als 10 Jahre zuvor, als die durchschnittliche Liegezeit noch 4,4 Tage länger war (Ganz et al. 2003).

Kontrovers wird die Frage diskutiert, wie viel physikalische Therapie und Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sind, damit die Patienten ihre Gehfähigkeit schnell, sicher und anhaltend erreichen (Wang et al. 1998, Wang et al. 2002, Whitney & Parkman 2002, Munin et al. 1998, Ganz et al. 2003, Kane et al. 2000, Maire et al. 2003, Kishida et al. 2001).

In einer prospektiv randomisierten Studie konnte nachgewiesen werden, dass unter Anwendung klinischer Behandlungspfade eine schnellere Mobilisation („ambulation“) erreicht werden konnte. Zur Qualität der Gehfähigkeit wird in dieser Publikation nicht Stellung genommen (Dowsey et al. 1999).

Abhängig von patientenbedingten (Alter, Begleiterkrankungen, Compliance), operationsbedingten (OP-Zugang zementfreie Verankerungstechnik) und prozessbedingten (multidisziplinärer Behandlungsansatz) Einflüssen können Mobilisation, Gehfähigkeit und ausreichende Gangsicherheit in unterschiedlichen Zeiträumen erreicht werden. Die Gehfähigkeit bei Entlassung (ggf. unter Schmerzmedikation und unter Zuhilfenahme von Gehhilfen) ist eine Grundvoraussetzung für die Durchführung weiterer ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen. In der Literatur finden sich keine Angaben, wie viele Patienten dieses Ziel bis zur Entlassung erreichen sollen.

Methodik

Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Patienten mit folgenden Entlassungsgründen:

  • Behandlung regulär beendet
  • Behandlung beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen
  • Verlegung in ein anderes Krankenhaus
  • Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung

Zähler: Patienten, bei denen bei Entlassung selbstständiges Gehen (mit Gehhilfe) möglich ist.

Referenzbereich

Referenzbereich: ≥90%

Erläuterung zum Referenzbereich: Eine Vergleichbarkeit mit Literaturergebnissen ist wegen unterschiedlicher Definitionen, aber auch wegen unterschiedlicher Beobachtungszeiträume (z.B. Einbeziehung der Rehabilitation) nicht gegeben. Die Fachgruppe hält als Expertenkonsens eine Perzentile – d.h. einen relativen Verteilungskennwert – als Referenzbereich dennoch nicht für geeignet, da ein geringer Grad der Gehfähigkeit dann akzeptiert würde, wenn das Gesamtniveau der Ergebnisse niedrig wäre. Für diesen Qualitätsindikator wurde daher der feste Referenzbereich ≥90% festgelegt. Bei Hüft-TEP ist eine höhere Gehfähigkeitsrate als bei Knie-TEP zu fordern.

Bewertung

98,95% aller Patienten waren bei Entlassung zumindest mit einer Gehhilfe gehfähig. Lediglich 108 Patienten waren operationsbedingt nicht gehfähig. Dieses Ergebnis weist auf eine gute Versorgungsqualität bei Hüft-TEP-Operationen in Deutschland hin. Da die internationale Literatur keinen Anhalt für einen evidenzbasierten Referenzwert für postoperative Gehfähigkeit nach Hüft-TEP gibt, hat die Fachgruppe im Expertenkonsens den Referenzbereich von ≥90% festgelegt. Bei den Krankenhäusern mit mindestens 20 Fällen lag die Spannweite zwischen 32,3 und 100,0%. 6 von 793 Krankenhäusern mit mindestens 20 Fällen lagen außerhalb des Referenzbereichs. Mit diesen Krankenhäusern soll der Strukturierte Dialog auf Landesebene eingeleitet werden.