Qualitätssicherung für alle Patienten
Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist eine wichtige Neuerung
für die externe Qualitätssicherung niedergelegt: Die Beschluss- und
Regelungskompetenzen über das Verfahren der externen stationären
Qualitätssicherung sind seit dem 1. Januar 2004 auf den Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA) übergegangen, der auf der Grundlage der
bisherigen geleisteten Arbeit die Aufgaben fortführen wird. Um die
Entscheidungsabläufe für die Qualitätssicherung zu straffen und zu
vereinheitlichen, Doppelstrukturen zu vermeiden sowie personelle und
sächliche Mittel zielgerichtet einzusetzen, wird dem Gemeinsamen
Bundesausschuss auch die Aufgabe übertragen, die Anforderungen an die
Qualitätssicherung für zugelassene Krankenhäuser festzulegen – so
begründet der Gesetzgeber diese Neuregelung.
Die Ergebnisse des Jahres 2003, die hier veröffentlicht werden, liegen
noch vollständig in der Verantwortung des Bundeskuratoriums
Qualitätssicherung, das – entsprechend der gesetzlichen Regelung – bis
zum 31. Dezember 2003 bestand. Für die Ergebnisse des Jahres 2004 ist
dann erstmalig der G-BA verantwortlich.
Die gemeinsame Ausrichtung unter der Federführung des Gemeinsamen
Bundesausschusses ist eine weitere Effizienzsteigerung des Verfahrens
in Hinblick auf die Qualitätssicherung im Krankenhaus. Unser Ziel ist
es, möglichst umfassende Qualitätsergebnisse für alle behandelten
Patienten im Krankenhaus zu erhalten. Dazu ist es zwingend
erforderlich, den bürokratischen Aufwand für die Krankenhäuser zur
Gewinnung der erforderlichen Daten zu reduzieren. Für die einzelnen
Verfahren müssen aus der Vielzahl der Qualitätsindikatoren, die derzeit
dokumentiert werden, die wichtigsten herausgefiltert werden.
Eine externe stationäre Qualitätssicherung muss nach Vorgabe des
Gesetzes §137 SGB V möglichst die Versorgung aller Patienten, die im
Krankenhaus behandelt werden, abbilden, um Transparenz herzustellen und
langfristig die Ergebnisqualität im Krankenhaus zu sichern.
Allen Beteiligten am BQS-Qualitätsreport 2003 möchte ich herzlich danken.
Siegburg, im Juli 2004
Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius
Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V