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Qualitätssicherung für alle Patienten

Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist eine wichtige Neuerung für die externe Qualitätssicherung niedergelegt: Die Beschluss- und Regelungskompetenzen über das Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung sind seit dem 1. Januar 2004 auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergegangen, der auf der Grundlage der bisherigen geleisteten Arbeit die Aufgaben fortführen wird. Um die Entscheidungsabläufe für die Qualitätssicherung zu straffen und zu vereinheitlichen, Doppelstrukturen zu vermeiden sowie personelle und sächliche Mittel zielgerichtet einzusetzen, wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss auch die Aufgabe übertragen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung für zugelassene Krankenhäuser festzulegen – so begründet der Gesetzgeber diese Neuregelung.

Die Ergebnisse des Jahres 2003, die hier veröffentlicht werden, liegen noch vollständig in der Verantwortung des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung, das – entsprechend der gesetzlichen Regelung – bis zum 31. Dezember 2003 bestand. Für die Ergebnisse des Jahres 2004 ist dann erstmalig der G-BA verantwortlich.

Die gemeinsame Ausrichtung unter der Federführung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist eine weitere Effizienzsteigerung des Verfahrens in Hinblick auf die Qualitätssicherung im Krankenhaus. Unser Ziel ist es, möglichst umfassende Qualitätsergebnisse für alle behandelten Patienten im Krankenhaus zu erhalten. Dazu ist es zwingend erforderlich, den bürokratischen Aufwand für die Krankenhäuser zur Gewinnung der erforderlichen Daten zu reduzieren. Für die einzelnen Verfahren müssen aus der Vielzahl der Qualitätsindikatoren, die derzeit dokumentiert werden, die wichtigsten herausgefiltert werden.

Eine externe stationäre Qualitätssicherung muss nach Vorgabe des Gesetzes §137 SGB V möglichst die Versorgung aller Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden, abbilden, um Transparenz herzustellen und langfristig die Ergebnisqualität im Krankenhaus zu sichern.

Allen Beteiligten am BQS-Qualitätsreport 2003 möchte ich herzlich danken.

Siegburg, im Juli 2004

Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius

Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V