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Ausblick

Die einbezogenen Leistungen 2006 werden weiterhin Hysterektomien, Adnexeingriffe und Konisationen umfassen. Nicht mehr dokumentiert werden müssen folgende Leistungen:

  • Eingriffe bei Malignomen des Magen-Darm- oder Harntraktes, bei denen gleichzeitig Gebärmutter und/oder Adnexe entfernt werden,
  • Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen vor dem zwölften Lebensjahr.

Rückmeldungen aus Krankenhäusern zeigten, dass die speziellen Erfordernisse zur Qualitätsbewertung dieser Operationen über den Datensatz der BQS nicht hinreichend abgebildet sind.

Des Weiteren zeigte die Erfahrung, dass gynäkologische Eingriffe bei gleichzeitiger Sectio caesarea im Krankenhaus häufig so kodiert wurden, dass daraus eine Dokumentationsverpflichtung in zwei Leistungsbereichen resultierte. Durch eine Änderung im QS-Filter müssen diese Eingriffe ab 2006 – unabhängig von der Kodierweise – nur noch im Leistungsbereich Geburtshilfe erfasst werden.

Die Fachgruppe Gynäkologie hält auch weiterhin eine sektorübergreifende Qualitätssicherung für unabdingbar im Hinblick auf eine umfassende Bewertung der Versorgungsqualität. Die Tatsache einer progressiven Verlagerung des Versorgungsgeschehens in den ambulanten Sektor – insbesondere bei Adnexeingriffen und Konisationen – unterstreicht diese Notwendigkeit.