QualitätszielMöglichst viele Patientinnen mit Antibiotikaprophylaxe bei Hysterektomie QualitätsindikatorIndikatortyp: Prozessindikator In der operativen Gynäkologie stehen Wundinfektionen nach den Harnwegsinfektionen an der zweiten Stelle der Häufigkeit nosokomialer Infektionen (BQS-Bundesauswertung 2004, S. 2.13). Bei deren Eintreten errechneten Evaldson et al. (1992) für eine gynäkologische Abteilung eine Verlängerung der stationären Verweildauer von durchschnittlich 6 Tagen. Nach Entlassung folgt häufig noch eine längere ambulante Behandlung. Wundinfektionen stellen somit eine hohe physische und psychische Belastung dar mit der zusätzlichen Folge sowohl direkter als auch indirekter Kosten. Die Arbeitsgruppe von Mittendorf et al. (1993) stellte in einer Metaanalyse von randomisiert kontrollierten Studien fest, dass Wundinfektionen nach abdominaler Hysterektomie durch Antibiotikaprophylaxe signifikant um etwa 12% reduziert werden können (Evidenzgrad Ia, AHCPR). Auch bei vaginalem Operationszugang hat sich eine Antibiotikaprophylaxe in zahlreichen randomisiert kontrollierten Studien als effektiv erwiesen (u.a. Boodt et al. 1990, Dhar et al. 1993, Mickal et al. 1980) (Evidenzgrad Ib, AHCPR). Verschiedene Leitlinien (ACOG 2001b, SIGN 2000) sprechen deshalb eine klare Empfehlung für eine Antibiotikaprophylaxe aus. Für die abdominale Hysterektomie gibt das SIGN (2000) ein Number-needed-to-treat (NNT) von 8, bei vaginalen Hysterektomien von 4 an. Das bedeutet, dass 8 bzw. 4 Patientinnen eine prophylaktische Antibiotikagabe verabreicht werden muss, um eine zusätzliche Wundinfektion zu vermeiden. Die perioperative Antibiotikagabe ist allerdings nur dann effektiv, wenn ein wirksames Präparat zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Dosierung intravenös verabreicht wird. Auch zu diesen Einzelheiten geben die genannten Leitlinien klare Empfehlungen. MethodikMethode der RisikoadjustierungKeine Risikoadjustierung Qualitätskennzahl
Antibiotikaprophylaxe bei Hysterektomie Zusätzliche Informationen zu dieser Qualitätskennzahl finden Sie auf der Website www.bqs-qualitaetsindikatoren.de unter der Kennzahl-ID 47637. RechenregelZähler: Patientinnen mit perioperativer Antibiotikaprophylaxe> Grundgesamtheit: Alle Patientinnen mit Hysterektomie (OPS-301 Version 2004: 5-682*, 5-683, 5-684*, 5-685, 5-686* [Die Angabe zusätzlicher OPS-Kodes ist erlaubt]) ReferenzbereichReferenzbereich: ≥36,9% (10%-Perzentile) Erläuterung zum Referenzbereich: Eine Antibiotikaprophylaxe wird in Leitlinien mit hohem Evidenzgrad für vaginale, für abdominale und für radikale Hysterektomien empfohlen. Allerdings ist in Einzelfällen von Kontraindikationen (z.B. Allergie) für eine Antibiotikaprophylaxe auszugehen. Evidenzbasierte Zahlen für den Anteil an Patientinnen mit Kontraindikationen gibt es nicht. Die vorliegenden Daten lassen aber auf eine hohe Variabilität in der Implementierung der Leitlinien schließen. Aus den genannten Gründen wurde hier ein Referenzbereich auf der Basis von Perzentilen gewählt. Bislang liegen der Fachgruppe keine ausreichenden Erfahrungen aus dem Strukturierten Dialog zur Weiterentwicklung dieses Referenzbereiches vor. Vergleichbarkeit mit VorjahresergebnissenEine Vergleichbarkeit der Grundgesamtheit 2004 mit den erfassten Hysterektomien in 2003 (FP/ SE) ist gegeben. BewertungDie Wirksamkeit der Antibiotikaprophylaxe bei Hysterektomie ist in methodisch hochwertigen Studien hinreichend belegt. Damit steht eine einfach durchzuführende Maßnahme zur Vorbeugung von Wundinfektionen zur Verfügung. Lediglich bei Patientinnen mit anamnestisch allergischen Reaktionen auf Antibiotika muss individuell entschieden werden. Der Fachgruppe sind keine validen Daten zur Prävalenz dieser Allergien in Deutschland bekannt. Trotz belegter Wirksamkeit wurde im Jahr 2004 eine Antibiotikaprophylaxe nur bei 82,02% der Patientinnen angewandt, die Spannweite der Krankenhausergebnisse lag bei 0,0 bis 100%. Im Vergleich zum Jahr 2003 lag die Rate nur geringfügig höher (80,83%). Die Fachgruppe hat mangels Evidenzlage für einen fixen Wert den Referenzbereich wie im Jahr 2003 bei der 10%-Perzentile und damit bei mindestens 36,9% festgelegt. Die Fachgruppe empfiehlt bei den auffälligen Krankenhäusern dringend einen Strukturierten Dialog. Dabei muss auch eine fehlerhafte Dokumentation in Betracht gezogen werden. Der Referenzbereich muss auf der Basis der im Strukturierten Dialog gewonnenen Informationen für die kommenden Verfahrensjahre überprüft werden. |