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Datengrundlage

Für das Verfahrensjahr 2004 wurden der BQS für den Leistungsbereich Herzschrittmacher-Revision/
-Explantation 9.248 Datensätze aus 881 Krankenhäusern übermittelt.

Erstmals war mit der BQS-Spezifikation 7.0 ein homogenes Datensatzformat für das gesamte Verfahrensjahr gültig. Ebenfalls erstmals war 2004 der QS-Filter für die Auslösung der Dokumentation und die Bewertung der Vollständigkeit der übermittelten Datensätze im Einsatz. Die Funktionsweise des QS-Filters ist im Kapitel „QS-Filter“ ausführlich beschrieben.

Das Datensatzaufkommen hat sich im Vergleich zum Jahr 2003 vor allem durch die Verbesserung der Datenübermittlung von der Landes- an die Bundesebene mehr als verdoppelt. Alle gelieferten Datensätze konnten ausgewertet werden.

949 Krankenhäuser haben in ihrer methodischen QS-Filter-Sollstatistik 12.493 zu dokumentierende Datensätze für den Leistungsbereich Herzschrittmacher-Revision/-Explantation angegeben. Damit liegt die Vollständigkeit der Datensätze, die die bundesweite Dokumentationsrate (Verhältnis von gelieferten zu erwarteten Datensätzen) widerspiegelt, bei 74,03%.

Die Vollständigkeit der Krankenhäuser (Verhältnis von teilnehmenden zu erwarteten Krankenhäusern) liegt bei 92,83%.

Die Beteiligung der einzelnen Bundesländer variiert und weist bezogen auf das Verhältnis von ausgewerteten zu erwarteten Datensätzen eine Spannweite von 51,32 bis 89,88% auf. Es ist davon auszugehen, dass nahezu alle Krankenhäuser, die QS-Datensätze gesendet haben, auch die Sollstatistik übermittelt haben.

Allerdings ist die Anzahl der übermittelten Datensätze niedriger als in anderen Leistungsbereichen. Ein Grund hierfür liegt darin, dass einige OPS-Kodes, die die QS-Dokumentationspflicht auslösen, nicht zwischen Revisionseingriffen an Herzschrittmachern und Defibrillatoren unterscheiden. Daher wurden durch die Krankenhäuser weniger Datensätze dokumentiert als in der Sollstatistik ausgewiesen. Für 2006 wird voraussichtlich seitens des DIMDI eine Anpassung der Kodes vorgenommen werden, so dass der QS-Filter Revisionseingriffe an Defibrillatoren nicht mehr auslöst. Weitere, allgemein gültige Ursachen für das Fehlen von Datensätzen sind im Kapitel „Datenbasis“ beschrieben.

Eine krankenhausindividuelle Dokumentationsrate könnte Anhaltspunkte liefern, welche Krankenhäuser keine oder zu wenig Datensätze geliefert haben. Eine solche Analyse kann auf Bundesebene aber nicht erstellt werden, da der BQS bei den gelieferten Datensätzen nur die Pseudonyme der Krankenhäuser bekannt sind und daher ein Abgleich mit den IK-Nummern der Sollstatistik nicht möglich ist.

Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung für diesen Leistungsbereich als verbesserungsfähig zu bewerten.