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Einleitung

Seit Einführung des ersten implantierbaren Herzschrittmachers durch Elmquist und Senning im Jahre 1958 ist die Herzschrittmachertechnik kontinuierlich weiterentwickelt worden. Heutzutage stellen Herzschrittmacher für eine Reihe von bradykarden Rhythmusstörungen, wie z.B. das Sick-Sinus-Syndrom (SSS) oder den höhergradigen atrioventrikularen Block eine sichere und relativ einfach durchzuführende Therapieoption dar (Gregoratos 2002). In der Regel besteht die Indikation dann, wenn die Bradykardie zu Symptomen wie z.B. Bewusstlosigkeit (Synkope) führt. Die Funktion des Herzschrittmachers ist es, den herzeigenen Rhythmus wahrzunehmen und bei Unterschreiten einer bestimmten Herzfrequenz das Herz zu stimulieren.

In mehreren großen Studien ist untersucht worden, wie sich der Einsatz von Herzschrittmachern auf die Sterblichkeit der Patienten, auf die Komplikationsraten wie z.B. Schlaganfall oder auf die Lebensqualität der betroffenen Patienten auswirkt. Je nach Krankheitsbild und Begleiterkrankungen sind die gewonnenen Vorteile durch antibradykarde Schrittmacher unterschiedlich einzustufen (Lemke et al. 2003).

Ein neues Indikationsgebiet stellt die fortgeschrittene Herzinsuffizienz dar, bei der das physiologische Zusammenspiel der Herzkammern verloren gehen kann. Ein kardiales Resynchronisations(CRT)-System kann hier dafür sorgen, dass durch Stimulation in den beiden Herzkammern und im rechten Vorhof die Herzarbeit wieder besser koordiniert wird.

Einen Überblick über die Implantationszahlen in Deutschland geben die Jahresberichte des Deutschen Herzschrittmacherregisters (www.pacemaker-register.de), das von 1981 bis 1999 von Prof. Irnich in Gießen geführt wurde und seit 2000 im Aufgabenbereich der BQS liegt. Bis 2001 basierten die Daten auf den ausgewerteten Durchschlägen der Herzschrittmacherausweise, seit 2002 werden die Register- und Qualitätssicherungsdaten gemeinsam in einem Datensatz elektronisch erhoben.