Einleitung
Die Herztransplantation ist eine wesentliche Option zur Behandlung
von Patienten mit terminaler Herzinsuffizienz. Die Voraussetzungen für
die Aufnahme von Patienten auf eine Warteliste zur Herztransplantation,
die Organspende und die Organvermittlung sind im Transplantationsgesetz
und in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation
umfassend geregelt. Darüber hinaus verpflichtet das
Transplantationsgesetz alle deutschen Transplantationszentren zur
Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung.
Bei der Erarbeitung des Verfahrens hat sich die Fachgruppe Herz- und
Lungentransplantation an den Richtlinien der Bundesärztekammer
orientiert, die bereits detaillierte Empfehlungen zur
Qualitätssicherung in der Herztransplantation aussprechen.
Mit der BQS-Bundesauswertung 2004 liegen erstmals Daten zur externen
vergleichenden Qualitätssicherung für diesen Leistungsbereich vor.