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Einleitung

Die Herztransplantation ist eine wesentliche Option zur Behandlung von Patienten mit terminaler Herzinsuffizienz. Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Patienten auf eine Warteliste zur Herztransplantation, die Organspende und die Organvermittlung sind im Transplantationsgesetz und in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation umfassend geregelt. Darüber hinaus verpflichtet das Transplantationsgesetz alle deutschen Transplantationszentren zur Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung.

Bei der Erarbeitung des Verfahrens hat sich die Fachgruppe Herz- und Lungentransplantation an den Richtlinien der Bundesärztekammer orientiert, die bereits detaillierte Empfehlungen zur Qualitätssicherung in der Herztransplantation aussprechen.

Mit der BQS-Bundesauswertung 2004 liegen erstmals Daten zur externen vergleichenden Qualitätssicherung für diesen Leistungsbereich vor.