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Einleitung

Die Erstimplantation einer Hüft-Totalendoprothese bei Verschleiß des Hüftgelenks (Koxarthrose) verbessert die Lebensqualität des betroffenen Patienten deutlich. Ebenso verschafft bei schmerzhafter und beeinträchtigender Prothesenlockerung ein Prothesenwechsel dem Patienten Linderung (Saleh 2003).

Implantatwechsel sind bei Implantatlockerung indiziert. Ursachen der Implantatlockerung können ein Knochensubstanzverlust im Prothesenlager, ein Ausbleiben der Osteointegration bei zementfreien Prothesen, eine akute oder chronische Infektion des Prothesenlagers, eine traumatisch bedingte periprothetische Fraktur oder das Auftreten implantat- oder implantationsspezifischer Probleme sein (Stürmer 1999).

Hüft-Totalendoprothesen haben in der Regel eine Standzeit, d. h. eine Zeitspanne zwischen Erstoperation und Wechseloperation, von über 15 Jahren. Der Anteil an Revisionsoperationen bezogen auf die Primärimplantation betrug nach Angaben des Schwedischen Endoprothesenregisters für die Jahre 1992–2003 9,9% für zementierte, 28,1% für unzementierte und 10,8% für Hybrid-Hüftendoprothesen (Herberts et al. 2003).