Einleitung
Die Erstimplantation einer Hüft-Totalendoprothese bei Verschleiß des
Hüftgelenks (Koxarthrose) verbessert die Lebensqualität des betroffenen
Patienten deutlich. Ebenso verschafft bei schmerzhafter und
beeinträchtigender Prothesenlockerung ein Prothesenwechsel dem
Patienten Linderung (Saleh 2003).
Implantatwechsel sind bei Implantatlockerung indiziert. Ursachen der
Implantatlockerung können ein Knochensubstanzverlust im Prothesenlager,
ein Ausbleiben der Osteointegration bei zementfreien Prothesen, eine
akute oder chronische Infektion des Prothesenlagers, eine traumatisch
bedingte periprothetische Fraktur oder das Auftreten implantat- oder
implantationsspezifischer Probleme sein (Stürmer 1999).
Hüft-Totalendoprothesen haben in der Regel eine Standzeit, d. h.
eine Zeitspanne zwischen Erstoperation und Wechseloperation, von über
15 Jahren. Der Anteil an Revisionsoperationen bezogen auf die
Primärimplantation betrug nach Angaben des Schwedischen
Endoprothesenregisters für die Jahre 1992–2003 9,9% für zementierte,
28,1% für unzementierte und 10,8% für Hybrid-Hüftendoprothesen (Herberts et al. 2003).