Datengrundlage
Für das Verfahrensjahr 2004 wurden der BQS für den Leistungsbereich
Hüftgelenknahe Femurfraktur 88.972 Datensätze aus 1.272 Krankenhäusern
übermittelt.
Erstmals war mit der BQS-Spezifikation 7.0 ein homogenes
Datensatzformat für das gesamte Verfahrensjahr gültig. Ebenfalls
erstmals war 2004 der QS-Filter für die Auslösung der Dokumentation und
die Bewertung der Vollständigkeit der übermittelten Datensätze im
Einsatz. Die Funktionsweise des QS-Filters ist im Kapitel „QS-Filter“
ausführlich beschrieben.
Das Datensatzaufkommen hat sich im Vergleich zum Jahr 2003 bezüglich
der gelieferten Datensätze erheblich erhöht. Bezüglich der
teilnehmenden Krankenhäuser gab es ebenfalls eine Erhöhung, allerdings
nicht ganz so stark wie bei den Datensätzen. Alle gelieferten
Datensätze konnten ausgewertet werden.
1.279 Krankenhäuser haben in ihrer methodischen
QS-Filter-Sollstatistik 92.822 zu dokumentierende Datensätze für den
Leistungsbereich Hüftgelenknahe Femurfraktur angegeben. Damit liegt die
Vollständigkeit der Datensätze, die die bundesweite Dokumentationsrate
(Verhältnis von gelieferten zu erwarteten Datensätzen) widerspiegelt,
bei 95,85%.
Die Vollständigkeit der Krankenhäuser (Verhältnis von teilnehmenden zu erwarteten Krankenhäusern) liegt bei 99,45%.
Die Beteiligung der einzelnen Bundesländer variiert und weist
bezogen auf das Verhältnis von ausgewerteten zu erwarteten Datensätzen
eine Spannweite von 89,45 bis 104,98% auf. Es ist davon auszugehen,
dass nahezu alle Krankenhäuser, die QS-Datensätze gesendet haben, auch
die Sollstatistik übermittelt haben. Mögliche Ursachen für das Fehlen
von Datensätzen sowie Ursachen für Dokumentationsraten über 100% sind
im Kapitel „Datenbasis“ beschrieben.
Eine krankenhausindividuelle Dokumentationsrate könnte Anhaltspunkte
liefern, welche Krankenhäuser keine, zu wenig oder zu viele Datensätze
geliefert haben. Diese kann auf Bundesebene aber nicht erstellt werden,
da der BQS bei den gelieferten Datensätzen nur die Pseudonyme der
Krankenhäuser bekannt sind und daher ein Abgleich mit den IK-Nummern
der Sollstatistik nicht möglich ist.
Die Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung ist als gut zu bewerten.