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Dokumentationspflichtige Leistungen

Im Verfahrensjahr 2004 mussten folgende stationär erbrachte Leistungen dokumentiert werden: Alle offenen Biopsien, tumorresezierenden Eingriffe, axillären Eingriffe und plastisch-rekonstruktiven Eingriffe, die wegen gutartiger oder bösartiger Tumoren, Präkanzerosen oder Tumorverdacht der Brust durchgeführt werden.

Konkret bedeutet dies, dass alle offenen Eingriffe an der Brustdrüse zur Diagnostik, zur Behandlung oder als Folge von gut- oder bösartigen Neubildungen zu erfassen waren.