Dokumentationspflichtige Leistungen
Im Verfahrensjahr 2004 mussten folgende stationär erbrachte
Leistungen dokumentiert werden: Alle offenen Biopsien,
tumorresezierenden Eingriffe, axillären Eingriffe und
plastisch-rekonstruktiven Eingriffe, die wegen gutartiger oder
bösartiger Tumoren, Präkanzerosen oder Tumorverdacht der Brust
durchgeführt werden.
Konkret bedeutet dies, dass alle offenen Eingriffe an der Brustdrüse
zur Diagnostik, zur Behandlung oder als Folge von gut- oder bösartigen
Neubildungen zu erfassen waren.