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Qualitätsziel

Möglichst oft Ischämiezeichen bei führender Indikation KHK oder V.a. KHK bzw. Ausschluss KHK, d.h. die Indikation sollte durch Krankheitszeichen und Befunde gestützt werden

Qualitätsindikator

Indikatortyp: Indikationsstellung

Es herrscht in den nationalen und internationalen Leitlinien (Scanlon et al. 1999, Bertrand et al. 2002, Van de Werf et al. 2003, Braunwald et al. 2002, Gibbons et al. 2002, Hamm 2004, Hamm 2005, Dietz & Rauch 2003) Übereinstimmung, dass bei KHK-Patienten die invasive Diagnostik der Koronarangiographie dann indiziert ist, wenn eine therapeutische Konsequenz im Sinne einer Revaskularisation zu erwarten ist. Zudem sollten in der Regel die Krankheitszeichen (z.B. Angina pectoris, Dyspnoe oder akutes Koronarsyndrom) oder nichtinvasive Untersuchungen (Belastungs-EKG o.Ä.) auf eine koronare Ischämie hinweisen. Fehlt eine Angina pectoris oder liegen keine sonstigen Ischämiezeichen vor, so ist eine Koronarangiographie nur in begründeten Einzelfällen indiziert.

Methodik

Methode der Risikoadjustierung

Keine Risikoadjustierung erforderlich

Qualitätskennzahl

Indikation zur Koronarangiographie (Ischämiezeichen)

Zusätzliche Informationen zu dieser Qualitätskennzahl finden Sie auf der Website www.bqs-qualitaetsindikatoren.de unter der Kennzahl-ID 43757.

Rechenregel

Zähler: Koronarangiographien bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom oder mit stabiler Angina pectoris oder mit Ruhe- oder Belastungsdyspnoe oder mit objektiven (apparativen) Ischämiezeichen bei Belastung (Belastungs-EKG oder andere Tests)

Grundgesamtheit: Alle Koronarangiographien mit führender Indikation „bekannte KHK“ oder „Verdacht auf KHK bzw. Ausschluss KHK“

Referenzbereich

≥ 76,7% (5%-Perzentile)

Erläuterung zum Referenzbereich: Eine evidenzbasierte Rate für Koronarangiographien mit eindeutiger KHK-Indikation als Referenzbereich lässt sich aus der Literatur nicht ableiten. Das breite Indikationsspektrum lässt in seltenen Fällen auch Herzkathetereingriffe angebracht erscheinen, in denen keine eindeutigen KHK-Zeichen vorliegen. Die Fachgruppe hat sich daher für die ≥ 5%-Perzentile der Krankenhausverteilung als Referenzbereich entschieden.

Vergleichbarkeit mit Vorjahresergebnissen

Während bis 2003 die dokumentationspflichtigen Leistungen durch Sonderentgelte festgelegt waren, erfolgt seit 2004 die Auslösung durch den QS-Filter. Im Leistungsbereich Koronarangiographie und perkutane transluminale Koronarangioplastie (PTCA) ist Einschlusskriterium die Menge der OPS-Kodes zu Koronarangiographien, PTCA und Stenteingriffen. Somit sind die einbezogenen Leistungen der BQS-Bundesauswertung 2004 nicht deckungsgleich mit dem Jahr 2003, es bestehen allerdings nur geringfügige Abweichungen.

Bewertung

In 90,84% der dokumentierten Koronarangiographien mit elektiver Indikationsstellung wurde mindestens ein klinisches oder ein apparatives Ischämiezeichen dokumentiert. Die Verteilung der Krankenhausergebnisse zeigt, dass nur in sehr wenigen Krankenhäusern diese Rate deutlich unter 90% lag.

Die Erfüllung einer leitlinienkonformen Indikationsstellung ist mit über 90% der Fälle sehr hoch. Aus diesen Daten ergibt sich kein Anhalt für eine zu großzügige Indikationsstellung im Sinne einer Fehl- und Überversorgung.

Bei den 21 Krankenhäusern mit mindestens 20 Fällen, die in weniger als 76,7% der Fälle (5%-Perzentile) eine leitlinienkonforme Indikationsstellung aufweisen, sieht die Fachgruppe Diskussionsbedarf in Form eines Strukturierten Dialogs auf Landesebene.

Das Ergebnis des Vorjahres (2003: 89,67%) und des Auswertejahres 2004 (90,84%) liegen in einer vergleichbaren Größenordnung.