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Administrative Anforderungen an das Datenmanagement

Verträge und Vereinbarungen

Am 01.01.2004 übernahm der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Zusammensetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V die Verantwortung für das Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung. Der G-BA beschloss, das Verfahren der externen Qualitätsdarstellung mit nur geringfügigen Änderungen im Jahr 2005 fortzuführen. Im September 2004 wurde der „Vertrag über die Beauftragung der BQS zur Entwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus“ vom G-BA übernommen.

Die für das Jahr 2004 gültigen Verträge über Maßnahmen der externen vergleichenden Qualitätssicherung verpflichteten die Krankenhäuser, ihre Daten in elektronischer Form zu übermitteln. Die Vertragswerke über die Qualitätssicherung (Tabelle 5) legten ferner fest, dass die von den Krankenhäusern elektronisch gelieferten Datensätze vollständig und plausibel sein müssen. Die Prüfungen auf Vollständigkeit und Plausibilität anhand der von der BQS vorgegebenen Kriterien erfolgten durch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung beziehungsweise durch die BQS.

Auslöser für die Dokumentation 2004

Die Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser definiert in § 10 Berichtspflichten unter Verweis auf Anlage 1 die Leistungsbereiche, die 2004 verbindlich zu dokumentieren sind (Tabelle 6). Sie wurden durch die Vertragspartner und Vertragsbeteiligten konsentiert, durch deren Landesgliederungen und die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung an die Krankenhäuser weitergegeben und auf der Homepage der BQS veröffentlicht.

Die Inhalte der einbezogenen Leistungen sind über die QS-Filter-Ein- und/oder -Ausschlusskriterien sowie die dazugehörigen BQS-Spezifikationen zur Verfügung gestellt worden.

Klassifikationen, Prozedurenkataloge und Kodierrichtlinien

Grundlage für die Definition der Dokumentationsverpflichtung in den Katalogen der einbezogenen Leistungen und der Qualitätsmessinstrumente selbst sind bundesweit geltende Katalog- und Regelwerke, die im Jahr 2004 für die Verschlüsselung von Diagnosen, Prozeduren und Entgelten eingesetzt wurden (Tabelle 7).

Datenschutz

Der Datenschutz hat für das Datenmanagement in der externen vergleichenden Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert, da die an die BQS übermittelten Daten sensible Informationen von Patienten und Krankenhäusern enthalten. Patienten und Krankenhäuser benötigen die Gewissheit, dass ihre Daten nur unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt werden. Aus Verantwortung für dieses Anliegen der Patienten und Krankenhäuser hat die BQS ein mehrstufiges Sicherungsverfahren entwickelt:

  • Verschlüsselung: Die Daten aus Krankenhäusern und Landesgeschäftsstellen werden prinzipiell verschlüsselt übermittelt. Die BQS setzt hierbei mit Triple DES (Data Encryption Standard) ein Verschlüsselungsverfahren mit besonders hohem Standard ein. Dieses Verfahren wird auch für den elektronischen Zahlungsverkehr der Banken angewendet, um sicherzustellen, dass der elektronische Datenaustausch nicht abgehört wird.
  • Anonymisierung: Die übermittelten Daten selbst werden durch eine personenanonymisierte Übermittlung gesichert: Schon das Krankenhaus übermittelt Patientendaten nur unter anonymisierten Identifikationsnummern. Nur das exportierende Krankenhaus ist in der Lage, die Zuordnung einer anonymisierten Identifikationsnummer zu einem Patienten aufzulösen.
  • Pseudonymisierung: Die Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung pseudonymisiert das Krankenhaus, bevor dessen Daten an die BQS gesendet werden. Nur die exportierende Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung ist in der Lage, die Zuordnung eines pseudonymisierten Krankenhauses aufzulösen.

Alle Mitarbeiter der BQS sind vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

Literatur

Verband der Angestellten-Krankenkassen/ Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (VdAK/AEV).
In den Anlagen V2 und V3 der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung 2001 für das Jahr 2002 vereinbarte Anzahl der Sonderentgelte und Fallpauschalen.
Interne Statistik, Mitteilung an BQS (Mai 2004)