Administrative Anforderungen an das Datenmanagement
Verträge und Vereinbarungen
Am 01.01.2004 übernahm der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Zusammensetzung nach §
91 Abs. 7 SGB V die Verantwortung für das Verfahren der externen
stationären Qualitätssicherung. Der G-BA beschloss, das Verfahren der
externen Qualitätsdarstellung mit nur geringfügigen Änderungen im Jahr
2005 fortzuführen. Im September 2004 wurde der „Vertrag über die
Beauftragung der BQS zur Entwicklung und Umsetzung von
Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus“ vom G-BA übernommen.
Die für das Jahr 2004 gültigen Verträge über Maßnahmen der externen
vergleichenden Qualitätssicherung verpflichteten die Krankenhäuser,
ihre Daten in elektronischer Form zu übermitteln. Die Vertragswerke
über die Qualitätssicherung (Tabelle 5) legten ferner fest, dass die
von den Krankenhäusern elektronisch gelieferten Datensätze vollständig
und plausibel sein müssen. Die Prüfungen auf Vollständigkeit und
Plausibilität anhand der von der BQS vorgegebenen Kriterien erfolgten
durch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung beziehungsweise
durch die BQS.
Auslöser für die Dokumentation 2004
Die Vereinbarung über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach §
108 SGB V zugelassene Krankenhäuser definiert in § 10 Berichtspflichten
unter Verweis auf Anlage 1 die Leistungsbereiche, die 2004 verbindlich
zu dokumentieren sind (Tabelle 6). Sie wurden durch die Vertragspartner
und Vertragsbeteiligten konsentiert, durch deren Landesgliederungen und
die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung an die Krankenhäuser
weitergegeben und auf der Homepage der BQS veröffentlicht.
Die Inhalte der einbezogenen Leistungen sind über die QS-Filter-Ein-
und/oder -Ausschlusskriterien sowie die dazugehörigen
BQS-Spezifikationen zur Verfügung gestellt worden.
Klassifikationen, Prozedurenkataloge und Kodierrichtlinien
Grundlage für die Definition der Dokumentationsverpflichtung in den
Katalogen der einbezogenen Leistungen und der Qualitätsmessinstrumente
selbst sind bundesweit geltende Katalog- und Regelwerke, die im Jahr
2004 für die Verschlüsselung von Diagnosen, Prozeduren und Entgelten
eingesetzt wurden (Tabelle 7).
Datenschutz
Der Datenschutz hat für das Datenmanagement in der externen
vergleichenden Qualitätssicherung einen hohen Stellenwert, da die an
die BQS übermittelten Daten sensible Informationen von Patienten und
Krankenhäusern enthalten. Patienten und Krankenhäuser benötigen die
Gewissheit, dass ihre Daten nur unter Beachtung aller
datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt werden. Aus Verantwortung
für dieses Anliegen der Patienten und Krankenhäuser hat die BQS ein
mehrstufiges Sicherungsverfahren entwickelt:
- Verschlüsselung: Die Daten aus Krankenhäusern und
Landesgeschäftsstellen werden prinzipiell verschlüsselt übermittelt.
Die BQS setzt hierbei mit Triple DES (Data Encryption Standard) ein
Verschlüsselungsverfahren mit besonders hohem Standard ein. Dieses
Verfahren wird auch für den elektronischen Zahlungsverkehr der Banken
angewendet, um sicherzustellen, dass der elektronische Datenaustausch
nicht abgehört wird.
- Anonymisierung: Die übermittelten Daten selbst werden durch eine
personenanonymisierte Übermittlung gesichert: Schon das Krankenhaus
übermittelt Patientendaten nur unter anonymisierten
Identifikationsnummern. Nur das exportierende Krankenhaus ist in der
Lage, die Zuordnung einer anonymisierten Identifikationsnummer zu einem
Patienten aufzulösen.
- Pseudonymisierung: Die Landesgeschäftsstelle für
Qualitätssicherung pseudonymisiert das Krankenhaus, bevor dessen Daten
an die BQS gesendet werden. Nur die exportierende Landesgeschäftsstelle
für Qualitätssicherung ist in der Lage, die Zuordnung eines
pseudonymisierten Krankenhauses aufzulösen.
Alle Mitarbeiter der BQS sind vertraglich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
Literatur
Verband der Angestellten-Krankenkassen/ Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (VdAK/AEV).
In den Anlagen V2 und V3 der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung
2001 für das Jahr 2002 vereinbarte Anzahl der Sonderentgelte und
Fallpauschalen.
Interne Statistik, Mitteilung an BQS (Mai 2004)