Technische Anforderungen an das Datenmanagement
Die technischen Anforderungen an die Verfahren zur Datenerfassung,
Plausibilitätsprüfung und Datenübermittlung wurden in formalen
Regelwerken zusammengefasst, die für den Erfassungszeitraum
(Aufnahmedatum von 01.01. bis 31.12.2004, Entlassungsdatum bis
31.01.2005) Gültigkeit besaßen (Tabelle 4). Diese Regelwerke werden für
jedes Verfahrensjahr ausgehend von den Auswertungskonzepten und der
inhaltlichen Datensatzdefinition entwickelt.
Sie enthalten für die dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche
jeweils die Datensätze, Schlüsseldefinitionen, Plausibilitätsregeln und
Exportformate. Für das Verfahrensjahr 2004 wurden sie in der
BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 7.0 zusammengefasst und
am 30.06.2003 veröffentlicht. Für das Verfahrensjahr 2004 wurden zwei
Service-Releases veröffentlicht, welche Anpassungen an die
Klassifikationen, Prozeduren- und Entgeltkataloge sowie Verbesserungen
innerhalb Definitionen und Plausibilitätsprüfungen der Datensätze
enthielten.
Mit der BQS-Spezifikation 7.0 war erstmals für das gesamte Verfahrensjahr ein homogenes Datensatzformat gültig.
Umsetzung in Krankenhaus-Anwendungssoftware
Die BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware definiert die
technischen Anforderungen für die Erstellung von Software zur
Erfassung, Plausibilitätsprüfung und Übermittlung von Daten für die
externe vergleichende Qualitätssicherung. Sie enthält zusammen mit der
Technischen Dokumentation alle Informationen, die Softwareentwickler
für die Integration der QS-Dokumentation in ihre
Krankenhaus-Anwendungssoftware brauchen.
Im Verfahrensjahr 2004 wurden innerhalb der Datensätze für die 19
verpflichtenden medizinischen und pflegerischen Leistungsbereiche mit
212 Qualitätsindikatoren 2.180 Datenfelder und rund 2.300
Plausibilitätsregeln bereitgestellt.
Mit der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware werden
grundsätzlich zwei Ziele verfolgt: Einerseits stellen externe
Qualitätssicherungsverfahren, die einen Vergleich der Qualität von
Krankenhausleistungen zum Ziel haben, eine Reihe von methodischen
Anforderungen an die Datenerhebung, Datenerfassung und
Plausibilitätsprüfung. Deren Umsetzung durch unterschiedliche
Softwareprogramme beinhaltet grundsätzlich die Gefahr einer Verzerrung
der Daten. Die Vorgaben der BQS-Spezifikation dienen dazu, durch
einheitliche Festlegung von Datenfeldbeschreibungen,
Plausibilitätsregeln, Grundsätzen der Benutzerschnittstellengestaltung
und Datenübermittlungsformaten die Erhebung von validen, reliablen und
vergleichbaren Daten zu unterstützen.
Andererseits sollen die Krankenhäuser dabei unterstützt werden, die
Mehrfacherfassung und redundante Datenhaltung für Abrechnungszwecke,
Qualitätssicherung und medizinische Dokumentation im Krankenhaus zu
vermeiden und damit den Dokumentationsaufwand so weit wie möglich zu
reduzieren. Dies kann am besten durch eine Integration der
Datenerfassung und verwaltung in die bestehenden medizinischen
Dokumentationssysteme realisiert werden. Die BQS-Spezifikation dient
dabei als Vorgabe für die Ergänzung bestehender medizinischer
Dokumentations- und Krankenhausinformationssysteme um eine Komponente
für die Erfassung, Plausibilitätsprüfung und Übermittlung von Daten für
die externe vergleichende Qualitätssicherung.
Die BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware wurde 2004 von
einer Vielzahl von Softwareherstellern in ihren Produkten umgesetzt. In
einigen Softwarehäusern erfolgte das Einlesen und Interpretieren der
BQS-Spezifikation in die Softwareprodukte (sog. Parsing) bereits
automatisiert über ein Entwicklungssystem.
Die BQS veröffentlicht auf ihrer Homepage jeweils aktuelle Übersichten
über Softwareanbieter und den Leistungsumfang ihrer Produkte.