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Technische Anforderungen an das Datenmanagement

Die technischen Anforderungen an die Verfahren zur Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Datenübermittlung wurden in formalen Regelwerken zusammengefasst, die für den Erfassungszeitraum (Aufnahmedatum von 01.01. bis 31.12.2004, Entlassungsdatum bis 31.01.2005) Gültigkeit besaßen (Tabelle 4). Diese Regelwerke werden für jedes Verfahrensjahr ausgehend von den Auswertungskonzepten und der inhaltlichen Datensatzdefinition entwickelt.

Sie enthalten für die dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche jeweils die Datensätze, Schlüsseldefinitionen, Plausibilitätsregeln und Exportformate. Für das Verfahrensjahr 2004 wurden sie in der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware 7.0 zusammengefasst und am 30.06.2003 veröffentlicht. Für das Verfahrensjahr 2004 wurden zwei Service-Releases veröffentlicht, welche Anpassungen an die Klassifikationen, Prozeduren- und Entgeltkataloge sowie Verbesserungen innerhalb Definitionen und Plausibilitätsprüfungen der Datensätze enthielten.

Mit der BQS-Spezifikation 7.0 war erstmals für das gesamte Verfahrensjahr ein homogenes Datensatzformat gültig.

Umsetzung in Krankenhaus-Anwendungssoftware

Die BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware definiert die technischen Anforderungen für die Erstellung von Software zur Erfassung, Plausibilitätsprüfung und Übermittlung von Daten für die externe vergleichende Qualitätssicherung. Sie enthält zusammen mit der Technischen Dokumentation alle Informationen, die Softwareentwickler für die Integration der QS-Dokumentation in ihre Krankenhaus-Anwendungssoftware brauchen.

Im Verfahrensjahr 2004 wurden innerhalb der Datensätze für die 19 verpflichtenden medizinischen und pflegerischen Leistungsbereiche mit 212 Qualitätsindikatoren 2.180 Datenfelder und rund 2.300 Plausibilitätsregeln bereitgestellt.

Mit der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware werden grundsätzlich zwei Ziele verfolgt: Einerseits stellen externe Qualitätssicherungsverfahren, die einen Vergleich der Qualität von Krankenhausleistungen zum Ziel haben, eine Reihe von methodischen Anforderungen an die Datenerhebung, Datenerfassung und Plausibilitätsprüfung. Deren Umsetzung durch unterschiedliche Softwareprogramme beinhaltet grundsätzlich die Gefahr einer Verzerrung der Daten. Die Vorgaben der BQS-Spezifikation dienen dazu, durch einheitliche Festlegung von Datenfeldbeschreibungen, Plausibilitätsregeln, Grundsätzen der Benutzerschnittstellengestaltung und Datenübermittlungsformaten die Erhebung von validen, reliablen und vergleichbaren Daten zu unterstützen.

Andererseits sollen die Krankenhäuser dabei unterstützt werden, die Mehrfacherfassung und redundante Datenhaltung für Abrechnungszwecke, Qualitätssicherung und medizinische Dokumentation im Krankenhaus zu vermeiden und damit den Dokumentationsaufwand so weit wie möglich zu reduzieren. Dies kann am besten durch eine Integration der Datenerfassung und verwaltung in die bestehenden medizinischen Dokumentationssysteme realisiert werden. Die BQS-Spezifikation dient dabei als Vorgabe für die Ergänzung bestehender medizinischer Dokumentations- und Krankenhausinformationssysteme um eine Komponente für die Erfassung, Plausibilitätsprüfung und Übermittlung von Daten für die externe vergleichende Qualitätssicherung.

Die BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware wurde 2004 von einer Vielzahl von Softwareherstellern in ihren Produkten umgesetzt. In einigen Softwarehäusern erfolgte das Einlesen und Interpretieren der BQS-Spezifikation in die Softwareprodukte (sog. Parsing) bereits automatisiert über ein Entwicklungssystem.

Die BQS veröffentlicht auf ihrer Homepage jeweils aktuelle Übersichten über Softwareanbieter und den Leistungsumfang ihrer Produkte.