Anforderungen an die Datenqualität
Für die Auswertung, die Bewertung und den Strukturierten Dialog ist
es notwendig, qualitativ hochwertige, belastbare und vollständige Daten
bereitzustellen. Die Daten müssen vergleichbare Ergebnisse
gewährleisten, sie müssen valide sein und sie müssen repräsentativ,
also vollständig und unverzerrt, sein.
Eine Vielfalt von Maßnahmen trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen:
- Die Vorgaben der BQS-Spezifikationen dienen dazu, durch
einheitliche Festlegung von Datenfeldbeschreibungen,
Plausibilitätsregeln, Grundsätzen der Benutzerschnittstellengestaltung
und Datenübermittlungsformaten die Erhebung von validen, reliablen und
vergleichbaren Daten zu unterstützen.
- Während der Datenerfassung, Datenübermittlung und
Datenentgegennahme ist es notwendig, durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass nur plausible und vollständige Daten in den
BQS-Bundesdatenpool aufgenommen werden. Es ist darüber hinaus
sicherzustellen, dass die Inhalte der Daten unverändert importiert
werden. Der Datenschutz wird dabei durch die Anonymisierung der Daten
gewährleistet, die Datensicherheit durch die Authentifizierung des
Absenders und durch die Verschlüsselung der Daten. Die
BQS-Spezifikation für Datenübermittlung ist die Grundlage für die
technische Umsetzung dieser Anforderungen.
- Von großer Bedeutung für die Vollständigkeit der Daten sind festgelegte, bundesweit gültige Datenübermittlungsfristen.
- Während der Datenentgegennahme findet eine Vielzahl von Prüfungen
auf Lesbarkeit und Entschlüsselbarkeit, Anonymisierung, Formate,
Plausibilisierung und Vollständigkeit der Teildatensätze statt, bevor
der Absender eine automatisierte Datenrückbestätigung erhält und der
Import in den BQS-Bundesdatenpool stattfindet. Die Datenrückbestätigung
erfolgt zeitnah und gibt dem Absender wichtige Hinweise, ob die
Datenübermittlung erfolgreich war oder ob Probleme behoben werden
müssen.
- Das Erfassungscontrolling unterstützt diesen Prozess und
gewährleistet damit einen kontinuierlichen Datenfluss, eine sichere
Datenübermittlung und die zeitnahe Korrektur fehlerhafter Daten. Dazu
steht Krankenhäusern und Softwareanbietern eine Hotline bei der BQS zur
Verfügung. In den Direktverfahren erhalten die registrierten
Krankenhäuser regelmäßige Rückmeldungen zu ihrem Datenbankstand.
- Das Verfahren der QS-Filter-Sollstatistik sichert die
Repräsentativität der Datenbasis. Zusätzlich zur Konformitätserklärung,
in der seitens der Geschäftsführung der Krankenhäuser bestätigt wird,
dass die Sollstatistik mit den internen Aufzeichnungen des
Krankenhauses übereinstimmt, hat die BQS vom Gemeinsamen
Bundesausschuss den Auftrag erhalten, ab 2005 ein Stichprobensystem für
die Prüfung der Konformitätserklärung und damit für die Prüfung der
Genauigkeit der methodischen Sollstatistik zu entwickeln.
- Darüber hinaus pflegt die BQS eine intensive Zusammenarbeit mit
den Herstellern von Krankenhaus-Anwendungssoftware. Im Jahr 2004 gab es
eine Reihe von Informationsveranstaltungen und regelmäßigen Treffen der
Projektgruppe Softwareanbieter-LQS-BQS. Den Softwareherstellern kommt
bei der Umsetzung der Vorgaben der externen vergleichenden
Qualitätsdarstellung eine Schlüsselstellung zu. Die Qualität der
Software ist eine wichtige Einflussgröße für die Qualität der QS-Daten.
- Um die Validität der Daten mit höherer Sicherheit zu
gewährleisten, erhielt die BQS im Jahr 2004 den Auftrag zur Entwicklung
eines Datenvalidierungsverfahrens. Hierzu wurde eine Projektgruppe mit
Vertretern von LQS, BQS und externen Experten eingerichtet. Die
Konzeption für das Validierungsverfahren wurde bereits abgeschlossen.
Die Erprobung wird bis September 2005 in drei Bundesländern
durchgeführt. Danach erfolgt die Entscheidung über die weitere Nutzung
des Verfahrens.