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Anforderungen an die Datenqualität

Für die Auswertung, die Bewertung und den Strukturierten Dialog ist es notwendig, qualitativ hochwertige, belastbare und vollständige Daten bereitzustellen. Die Daten müssen vergleichbare Ergebnisse gewährleisten, sie müssen valide sein und sie müssen repräsentativ, also vollständig und unverzerrt, sein.

Eine Vielfalt von Maßnahmen trägt dazu bei, diese Ziele zu erreichen:

  • Die Vorgaben der BQS-Spezifikationen dienen dazu, durch einheitliche Festlegung von Datenfeldbeschreibungen, Plausibilitätsregeln, Grundsätzen der Benutzerschnittstellengestaltung und Datenübermittlungsformaten die Erhebung von validen, reliablen und vergleichbaren Daten zu unterstützen.
  • Während der Datenerfassung, Datenübermittlung und Datenentgegennahme ist es notwendig, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nur plausible und vollständige Daten in den BQS-Bundesdatenpool aufgenommen werden. Es ist darüber hinaus sicherzustellen, dass die Inhalte der Daten unverändert importiert werden. Der Datenschutz wird dabei durch die Anonymisierung der Daten gewährleistet, die Datensicherheit durch die Authentifizierung des Absenders und durch die Verschlüsselung der Daten. Die BQS-Spezifikation für Datenübermittlung ist die Grundlage für die technische Umsetzung dieser Anforderungen.
  • Von großer Bedeutung für die Vollständigkeit der Daten sind festgelegte, bundesweit gültige Datenübermittlungsfristen.
  • Während der Datenentgegennahme findet eine Vielzahl von Prüfungen auf Lesbarkeit und Entschlüsselbarkeit, Anonymisierung, Formate, Plausibilisierung und Vollständigkeit der Teildatensätze statt, bevor der Absender eine automatisierte Datenrückbestätigung erhält und der Import in den BQS-Bundesdatenpool stattfindet. Die Datenrückbestätigung erfolgt zeitnah und gibt dem Absender wichtige Hinweise, ob die Datenübermittlung erfolgreich war oder ob Probleme behoben werden müssen.
  • Das Erfassungscontrolling unterstützt diesen Prozess und gewährleistet damit einen kontinuierlichen Datenfluss, eine sichere Datenübermittlung und die zeitnahe Korrektur fehlerhafter Daten. Dazu steht Krankenhäusern und Softwareanbietern eine Hotline bei der BQS zur Verfügung. In den Direktverfahren erhalten die registrierten Krankenhäuser regelmäßige Rückmeldungen zu ihrem Datenbankstand.
  • Das Verfahren der QS-Filter-Sollstatistik sichert die Repräsentativität der Datenbasis. Zusätzlich zur Konformitätserklärung, in der seitens der Geschäftsführung der Krankenhäuser bestätigt wird, dass die Sollstatistik mit den internen Aufzeichnungen des Krankenhauses übereinstimmt, hat die BQS vom Gemeinsamen Bundesausschuss den Auftrag erhalten, ab 2005 ein Stichprobensystem für die Prüfung der Konformitätserklärung und damit für die Prüfung der Genauigkeit der methodischen Sollstatistik zu entwickeln.
  • Darüber hinaus pflegt die BQS eine intensive Zusammenarbeit mit den Herstellern von Krankenhaus-Anwendungssoftware. Im Jahr 2004 gab es eine Reihe von Informationsveranstaltungen und regelmäßigen Treffen der Projektgruppe Softwareanbieter-LQS-BQS. Den Softwareherstellern kommt bei der Umsetzung der Vorgaben der externen vergleichenden Qualitätsdarstellung eine Schlüsselstellung zu. Die Qualität der Software ist eine wichtige Einflussgröße für die Qualität der QS-Daten.
  • Um die Validität der Daten mit höherer Sicherheit zu gewährleisten, erhielt die BQS im Jahr 2004 den Auftrag zur Entwicklung eines Datenvalidierungsverfahrens. Hierzu wurde eine Projektgruppe mit Vertretern von LQS, BQS und externen Experten eingerichtet. Die Konzeption für das Validierungsverfahren wurde bereits abgeschlossen. Die Erprobung wird bis September 2005 in drei Bundesländern durchgeführt. Danach erfolgt die Entscheidung über die weitere Nutzung des Verfahrens.