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Datenübermittlung und -import


Datenübermittlung

Die Datenübermittlung wurde im Jahr 2004 ausschließlich elektronisch durchgeführt. Das bereits 2003 eingeführte Verschlüsselungsverfahren Triple DES (Data Encryption Standard) wurde weiter genutzt.

Für die Übermittlung der Daten in den BQS-Bundesdatenpool wurden im Jahr 2004 unterschiedliche Datenübermittlungswege genutzt (Abbildung 3):

  • Für die Direktverfahren (Herzchirurgie und Herztransplantation) die direkte Datenübermittlung vom Krankenhaus an die BQS sowie
  • für die indirekten Verfahren (alle anderen Leistungsbereiche) die Datenübermittlung von den Krankenhäusern an die zuständigen Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und von diesen an die BQS.

Datenweg beim indirekten Verfahren

Im indirekten Verfahren der Datenübermittlung sendet das dokumentierende Krankenhaus seine Datensätze der zuständigen Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung der Dokumentationssysteme des Krankenhauses durch die Landesgeschäftsstelle. Diese Registrierung sichert die korrekte Zuordnung der Daten.

Beim Datenexport im Krankenhaus werden die in der BQS-Spezifikation für QS-Dokumentationssoftware definierten Plausibilitätsregeln angewendet, die prüfen, ob ein Datensatz plausibel dokumentiert wurde. Beim Import in den Datenpool des Landes werden diese Regeln nochmals durchlaufen und alle Datensätze zur Sicherheit ein zweites Mal geprüft. Das Krankenhaus erhält für jeden gesendeten Datensatz ein Importprotokoll. Fehler in der Datenübermittlung und beim Import werden in diesem Protokoll dokumentiert. Das Krankenhaus kann auf Basis dieser Meldungen eine Korrektur und Neueinsendung seiner Daten vornehmen.

Nachdem die Datensätze der Krankenhäuser vollständig und plausibel in den jeweiligen Datenpool des Bundeslandes importiert worden sind, erfolgen seitens der Landesgeschäftsstellen die Vorbereitungen für die Übermittlung der Daten in den BQS-Bundesdatenpool. Dazu ist es jeweils notwendig, die zwar personenanonymisierten, aber krankenhausbezogenen Daten in einem weiteren Schritt auch in Bezug auf das Krankenhaus zu pseudonymisieren. Einzig die zuständigen Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS) sind in der Lage, die Pseudonymisierung aufzulösen.

Nach der Pseudonymisierung werden die Datensätze an den Zentralen Datenservice (ZDS) der BQS gesendet. Dessen technische Durchführung wird im Auftrag der BQS von der quant – Service für das Gesundheitswesen GmbH, Hamburg, durchgeführt. Hier erfolgt der Import in den BQS-Bundesdatenpool, nachdem jeder Datensatz nochmals die Plausibilitätsprüfungen der BQS-Spezifikation durchlaufen hat. Auch in diesem Verfahren erhält der Absender der Daten, also die jeweilige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung, eine Rückprotokollierung und kann ggf. auf Fehler reagieren.

Datenweg beim direkten Verfahren

Im Direktverfahren der Datenübermittlung sendet das dokumentierende Krankenhaus seine Datensätze direkt an den Zentralen Datenservice (ZDS) der BQS. Voraussetzung dafür ist ebenfalls eine Registrierung der Dokumentationssysteme des Krankenhauses, die im Direktverfahren von der BQS durchgeführt wird.

Das Vorgehen bei der Plausibilitätsprüfung, der Anonymisierung, dem Datenexport, der Datenübermittlung sowie dem Datenimport in den BQS-Bundesdatenpool entspricht dem des indirekten Verfahrens.

Datenimport in den BQS-Bundesdatenpool

Die Übermittlungsfrist für die Daten der externen vergleichenden Qualitätssicherung an die BQS wurde 2004 erstmals bundeseinheitlich umgesetzt. Sie endete am 15.03.2005, so dass der Datenimport für die BQS-Bundesauswertung 2004 im Vergleich zum Vorjahr frühzeitiger abgeschlossen werden konnte.

Für die Ermittlung der Importraten wurde die Anzahl der als fehlerhaft zurückgewiesenen und bis zum Ende der Frist für die Datenübermittlung nicht korrigierten Datensätze betrachtet (Abbildung 4.1 und 4.2). Die Importrate beschreibt das Verhältnis der Summe der vollständig und plausibel importierten Datensätze zur Summe der gelieferten Datensätze. Die Importraten haben sich im Vergleich zu 2003 deutlich verbessert. Sie bewegten sich für 2004 sowohl bezogen auf die Leistungsbereiche als auch bezogen auf die einzelnen Bundesländer im Bereich oberhalb der 95%-Marke (2003: oberhalb der 90%-Marke).