Vollständigkeitsanalyse
Datengrundlage
Die Anzahl der im Verfahrensjahr 2004 erwarteten Datensätze wurde
erstmals auf Basis der von den Krankenhäusern übermittelten
methodischen QS-Filter-Sollstatistik berechnet.
Die methodische Sollstatistik ist die Aufstellung der von einem
Krankenhaus im Berichtszeitraum zu dokumentierenden Leistungen pro
Leistungsbereich. Sie ist Grundlage für die Berechnung der
Dokumentationsrate, welche im Qualitätsbericht der Krankenhäuser ab
2005 zu veröffentlichen ist. Die LQS und die BQS benötigen sie zur
Bewertung der Aussagekraft ihrer Auswertungen auf Landes- und
Bundesebene.
Die QS-Filter-Sollstatistik wurde gemäß dem von der BQS
spezifizierten Format mit einer QS-Filter-Software im Krankenhaus
erstellt. Dazu wurde der gleiche Algorithmus verwendet, der auch
unterjährig und fallbezogen die QS-Dokumentationspflicht prüft. Seitens
der Geschäftsführung der Krankenhäuser wurde in einer
Konformitätserklärung bestätigt, dass die Sollstatistik mit den
internen Aufzeichnungen des Krankenhauses übereinstimmt.
Sowohl die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS) als
auch die BQS hatten seit September 2004 den Krankenhäusern und
Softwareanbietern umfangreiche Hilfen bei der Erstellung der
QS-Filter-Sollstatistik angeboten und sie schrittweise bis zur
Übermittlung im Februar 2005 begleitet.
Beteiligung der Krankenhäuser
1.684 Krankenhäuser übermittelten die methodische
QS-Filter-Sollstatistik 2004, d.h. die Aufstellung der zu
dokumentierenden Datensätze. Dabei wurden insgesamt 16.443.524 (DRG-)
Fälle auf die Verpflichtung zur QS-Dokumentation überprüft. Von diesen
1.684 Krankenhäusern haben 1.437 Krankenhäuser dokumentationspflichtige
Leistungen erbracht. Die Anzahl der zu dokumentierenden (erwarteten)
Datensätze betrug 2.430.703. Weitere 247 Krankenhäuser haben eine sog.
„Nullmeldung“ abgegeben, d.h., sie haben keine
dokumentationspflichtigen Leistungen erbracht.
Die Zahl der Krankenhäuser, die QS-Datensätze übermittelt haben, war
mit 1.517 höher als die Zahl der Krankenhäuser, die eine
QS-Filter-Sollstatistik übermittelt haben. Daraus ergaben sich Fragen
zur Interpretation der Ergebnisse, da offensichtlich nicht alle
Krankenhäuser QS-Filter-Sollstatistiken übermittelt haben, die hierzu
verpflichtet waren.
Mögliche Ursachen für fehlende Sollstatistiken waren:
- Die Sollstatistik wurde für alle Betriebsstätten eines
Krankenhausverbundes gemeinsam geliefert, die QS-Datensätze wurden aber
für jede Betriebsstätte des Krankenhausverbundes einzeln übermittelt.
- Krankenhäuser haben die Sollstatistik an die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung, nicht aber an die BQS geliefert.
- Krankenhäuser haben die Sollstatistik weder an die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung noch an die BQS geliefert.
- Krankenhäuser, die in 2004 noch QS-Datensätze dokumentiert haben, wurden in 2005 zusammengelegt oder geschlossen.
Vollständigkeit der Datensätze
Ein Vergleich der aufgrund der übermittelten QS-Filter-Sollstatistik
erwarteten Datensätze (SOLL) mit den tatsächlich gelieferten
Datensätzen (IST) ergab eine durchschnittliche Dokumentationsrate von
98,28%. Tabelle 2 zeigt die Dokumentationsraten 2004.
Bei drei Leistungsbereichen lagen die Dokumentationsraten über 100%. Hier gab es folgende Besonderheiten:
- Im Leistungsbereich Herzschrittmacher-Aggregatwechsel entstand
eine Dokumentationsrate von 100,04% durch Dokumentation ambulant
erbrachter Leistungen.
- Im Leistungsbereich Cholezystektomie entstand eine
Dokumentationsrate von 100,96% durch Übermittlung von Datensätzen, die
nicht die vom QS-Filter geforderte Hauptdiagnose aufwiesen.
- In der Herzchirurgie haben einige Krankenhäuser eine so genannte
Vollerhebung durchgeführt und unabhängig vom Auslöseergebnis des
QS-Filters weitere herzchirurgische Operationen dokumentiert. Dadurch
entstand eine Dokumentationsrate von 103,45%. Die Vollständigkeit der
Datenübermittlung für alle Leistungsbereiche der Herzchirurgie wurde
gemeinsam dargestellt. Eine Aufteilung der zu dokumentierenden Fälle
auf die herzchirurgischen Leistungsbereiche „Isolierte
Koronarchirurgie“, „Isolierte Aortenklappenchirurgie“ und „Kombinierte
Koronar- und Aortenklappenchirurgie“ ist nicht möglich, da die
Auslösung der Dokumentation durch den QS-Filter über den Datensatz
Herzchirurgie erfolgt. Die Aufteilung der Datensätze auf die
definierten Leistungsbereiche erfolgt im Rahmen der Auswertung.
Eine krankenhausindividuelle Dokumentationsrate könnte Anhaltspunkte
liefern, welche Krankenhäuser keine, zu wenig oder zu viele Datensätze
geliefert haben.
Diese konnte auf Bundesebene nicht erstellt werden, da der BQS bei
den gelieferten Datensätzen nur die Pseudonyme der Krankenhäuser
bekannt sind und daher ein Abgleich mit den IK-Nummern der
QS-Filter-Sollstatistik nicht möglich ist.
Für die Leistungsbereiche Gynäkologische Operationen, Mammachirurgie,
Koronarangiographie/ Perkutane transluminale Koronarangioplastie (PTCA)
und Geburtshilfe wurden zur weiteren Bewertung der Vollständigkeit
externe Informationsquellen herangezogen, die jeweils in den Kapiteln
für die betreffenden Leistungsbereiche dargestellt werden.
Weiterentwicklung
Durch die Einführung der methodischen QS-Filter-Sollstatistik stand
2004 erstmals eine valide Basis zur differenzierten Bewertung der
Repräsentativität der Auswertungen zur Verfügung. Ziel der kommenden
Verfahrensjahre wird es sein, diese Datenbasis weiter zu verbessern und
ihre Aussagekraft weiter zu steigern.
Verbesserungsfähig ist die Einhaltung der
QS-Filter-Auslösekriterien. Zukünftig sollte gewährleistet sein, dass
genau die Datensätze dokumentiert werden, die auf stationär
aufgenommenen Fälle basieren.
Auf die Wahrnehmung der Verantwortung zur QS-Dokumentation ist in
einigen Leistungsbereichen stärker zu achten. Verantwortlich für die
Dokumentation ist das Krankenhaus als Institution. Bei der
Zusammenarbeit von verschiedenen Krankenhäusern ist das Krankenhaus für
die Dokumentation verantwortlich, welches den Fall letztendlich mit den
Kostenträgern abrechnet.
Ebenfalls verbesserungsfähig ist die Teilnahme der Krankenhäuser,
die entweder keine QS-Filter-Sollstatistik gesendet haben oder die ihre
QS-Dokumentation nicht vollständig übermittelt haben.