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Auswertungskonzepte

Die Qualitätsmessung erfolgt in der Regel über die Ermittlung des Anteils (Rate) von erwünschten oder unerwünschten Ereignissen (Zähler) an allen Merkmalsträgern in einer definierten Grundgesamtheit. Die Rechenvorschriften (Rechenregel), die Identifizierung der benötigten Daten (Datensatz), die Ein- und Ausschlusskriterien für die Grundgesamtheit und die Verfahren zur Risikoadjustierung für die angemessene Berücksichtigung von Einflussfaktoren werden in einem Auswertungskonzept (Rechenregeltabelle) und einem Musterauswertungsentwurf zusammengefasst.

Für die im BQS-Qualitätsreport 2004 bewerteten Qualitätsindikatoren wird die Rechenregel standardisiert dargestellt:

Rechenregel

Zähler: Definition der Ein- und ggf. Ausschlusskriterien für den Zähler

Grundgesamtheit:
Definition der Ein- und ggf. Ausschlusskriterien für die Grundgesamtheit

Erläuterung der Rechenregel:
Hier werden Hinweise zur Berechnung der Kennzahl für den Indikator und auf Besonderheiten für die Interpretation der Berechnungvorschrift gegeben.

In der Regel wird der Anteil (Rate) bestimmt. In diesen Fällen wird die Definition der Ein- und Ausschlusskriterien für den Zähler auf die Merkmalsträger in der Grundgesamtheit bezogen. Die Zählermenge ist also eine Teilmenge der Grundgesamtheit. Auf eine Wiederholung der Ein- und Ausschlusskriterien der Grundgesamtheit wird verzichtet.

Anders verhält es sich bei Verhältnissen. Hier ist die durch die Zählerkriterien definierte Menge nicht Teilmenge der Grundgesamtheit.

Einige Qualitätsindikatoren sind nicht raten- oder verhältnisbasiert, sondern aggregieren kontinuierliche Messgrößen. Hierunter fällt die Bildung des Medians der OP-Dauer bei orthopädisch-unfallchirurgischen Leistungsbereichen oder die 75%-Perzentile des Flächendosisprodukts bei der Herzschrittmacher-Erstimplantation. In diesen Fällen wird beim Zählerkriterium die Aggregatfunktion und die zu aggregierende Messgröße angegeben.
Eine weitere, wenn auch selten angewendete Alternative zu ratenbasierten Indikatoren ist die Bestimmung der absoluten Anzahl in der Zählermenge. Ein Beispiel hierfür ist der Qualitätsindikator „Indikation bei Hysterektomie“ im Leistungsbereich „Gynäkologische Operationen“.