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Auslösen der QS-Dokumentation

Die Definition der Inhalte anhand der als Ein- und/oder Ausschlusskriterien festgelegten Diagnosen- und/oder Prozeduren-Kodes stand in der BQS-Spezifikation für QS-Filter-Software 7.0 zur Verfügung. Sie löste 2004 den bislang für die externe vergleichende Qualitätssicherung definierten Katalog der einbezogenen Leistungen ab. Als zusätzliche Hilfe wurde eine sog. Anwenderinformation zum QS-Filter publiziert, die die Inhalte der QS-Filter-Kriterien in einer Word-Datei zur Verfügung stellte (vgl. Kapitel „Datenmanagement“).

Neben den Auslösebedingungen für jeden Leistungsbereich ist der QS-Filter-Eingangsdatensatz (Tabelle 1) wesentlicher Bestandteil der BQS-Spezifikation.

Der QS-Filter-Eingangsdatensatz setzt sich aus drei Teildatensätzen zusammen:

  • Behandlungsfall (Teildatensatz FALL),
  • Diagnoseangaben des Behandlungsfalls(der Teildatensatz DIAG kann beliebig oft wiederholt werden),
  • Prozedurangaben des Behandlungsfalls (der Teildatensatz PROZ kann beliebig oft wiederholt werden).

Die in den einzelnen Teildatensätzen verwendeten Datenfelder sind für Abrechnungszwecke in den Dokumentationssystemen aller Krankenhäuser vorhanden. Sie werden z. B. für die Erstellung der Datensätze nach § 301-DÜV oder für die Datenübermittlung gem. § 21 KHEntgG genutzt. Für die Anwendung des QS-Filters ist also keine gesonderte Dokumentation erforderlich.


Abbildung 3 zeigt die Verarbeitung des Eingangsdatensatzes am Beispiel des Leistungsbereiches Herzchirurgie. Aus der Gesamtzahl der Fälle eines Krankenhauses werden über die Einschlussprozedur OPS 5-361.13 (Anlegen eines aortokoronaren Bypass: Bypass zweifach: Mit autogenen Arterien) die zu dokumentierenden herzchirurgischen Eingriffe identifiziert. Kombinationseingriffe, wie z. B. Karotis-Rekonstruktionen oder Polytrauma-Operationen, werden als Ausschlusskriterium definiert, um ein weitgehend homogenes Patientenkollektiv zu erfassen und auswerten zu können.

Damit werden durch den Einsatz des QS-Filters die Aussagen der externen vergleichenden Qualitätssicherung exakter, da die Stichproben für die einzelnen Leistungsbereiche exakter definiert werden können. Der Dokumentationsaufwand in den Krankenhäusern wird reduziert.

Auf diese Weise ist ein Teil der Darstellung vergleichbarer Risiken, der bisher während der Auswertungen auf der Basis zusätzlicher erfasster Items durchgeführt wurde, in den Bereich der Identifikation der dokumentationspflichtigen Leistungen verlagert worden. Der positive Effekt für alle Beteiligten: weniger Aufwand bei der Dokumentation und weniger Aufwand bei der Auswertung.

Als Ergebnis liefert der QS-Filter die Information, ob ein Fall dokumentationspflichtig ist oder nicht. Wenn eine Verpflichtung identifiziert wurde, wird für die Funktion „Prüfen“ diese Information an die QS-Dokumentationssoftware weitergegeben und der Datensatz wird für den ermittelten Leistungsbereich dokumentiert, geprüft und exportiert. Für die Funktion „Zählen“ wird der Fall in die QS-Filter-Sollstatistik aufgenommen.