Auslösen der QS-Dokumentation
Die Definition der Inhalte anhand der als Ein- und/oder
Ausschlusskriterien festgelegten Diagnosen- und/oder Prozeduren-Kodes
stand in der BQS-Spezifikation für QS-Filter-Software 7.0 zur
Verfügung. Sie löste 2004 den bislang für die externe vergleichende
Qualitätssicherung definierten Katalog der einbezogenen Leistungen ab.
Als zusätzliche Hilfe wurde eine sog. Anwenderinformation zum QS-Filter
publiziert, die die Inhalte der QS-Filter-Kriterien in einer Word-Datei
zur Verfügung stellte (vgl. Kapitel „Datenmanagement“).
Neben den Auslösebedingungen für jeden Leistungsbereich ist der
QS-Filter-Eingangsdatensatz (Tabelle 1) wesentlicher Bestandteil der
BQS-Spezifikation.
Der QS-Filter-Eingangsdatensatz setzt sich aus drei Teildatensätzen zusammen:
- Behandlungsfall (Teildatensatz FALL),
- Diagnoseangaben des Behandlungsfalls(der Teildatensatz DIAG kann beliebig oft wiederholt werden),
- Prozedurangaben des Behandlungsfalls (der Teildatensatz PROZ kann beliebig oft wiederholt werden).
Die in den einzelnen Teildatensätzen verwendeten Datenfelder sind
für Abrechnungszwecke in den Dokumentationssystemen aller Krankenhäuser
vorhanden. Sie werden z. B. für die Erstellung der Datensätze nach §
301-DÜV oder für die Datenübermittlung gem. § 21 KHEntgG genutzt. Für
die Anwendung des QS-Filters ist also keine gesonderte Dokumentation
erforderlich.
Abbildung 3 zeigt die Verarbeitung des Eingangsdatensatzes am
Beispiel des Leistungsbereiches Herzchirurgie. Aus der Gesamtzahl der
Fälle eines Krankenhauses werden über die Einschlussprozedur OPS
5-361.13 (Anlegen eines aortokoronaren Bypass: Bypass zweifach: Mit
autogenen Arterien) die zu dokumentierenden herzchirurgischen Eingriffe
identifiziert. Kombinationseingriffe, wie z. B.
Karotis-Rekonstruktionen oder Polytrauma-Operationen, werden als
Ausschlusskriterium definiert, um ein weitgehend homogenes
Patientenkollektiv zu erfassen und auswerten zu können.
Damit werden durch den Einsatz des QS-Filters die Aussagen der
externen vergleichenden Qualitätssicherung exakter, da die Stichproben
für die einzelnen Leistungsbereiche exakter definiert werden können.
Der Dokumentationsaufwand in den Krankenhäusern wird reduziert.
Auf diese Weise ist ein Teil der Darstellung vergleichbarer Risiken,
der bisher während der Auswertungen auf der Basis zusätzlicher
erfasster Items durchgeführt wurde, in den Bereich der Identifikation
der dokumentationspflichtigen Leistungen verlagert worden. Der positive
Effekt für alle Beteiligten: weniger Aufwand bei der Dokumentation und
weniger Aufwand bei der Auswertung.
Als Ergebnis liefert der QS-Filter die Information, ob ein Fall
dokumentationspflichtig ist oder nicht. Wenn eine Verpflichtung
identifiziert wurde, wird für die Funktion „Prüfen“ diese Information
an die QS-Dokumentationssoftware weitergegeben und der Datensatz wird
für den ermittelten Leistungsbereich dokumentiert, geprüft und
exportiert. Für die Funktion „Zählen“ wird der Fall in die
QS-Filter-Sollstatistik aufgenommen.