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Umstellung des BQS-Verfahrens auf das DRG-System

Bis zum Jahr 2003 wurde die Dokumentationspflicht in der externen vergleichenden Qualitätssicherung durch das abgerechnete Entgelt, d. h. Fallpauschalen oder Sonderentgelte, ausgelöst. Dieser Auslösemechanismus war mit der Einführung des DRG-Systems nicht mehr anwendbar. Da DRGs aus überwiegend ökonomischer Sicht gestaltet sind und die Bildung kostenhomogener Leistungskomplexe angestrebt wird, deren medizinisch-pflegerische Inhalte sich überschneiden können, eignen sich DRGs nicht als Auslöser für eine an medizinisch-pflegerischen Kriterien orientierte Qualitätsdarstellung. Die Definition neuer Auslöser und Auslösemechanismen für die externe vergleichende Qualitätssicherung war im System der Abrechnung nach DRGs notwendig geworden.

Seit der Einführung der DRGs im Jahre 2004 ist der von der BQS entwickelte „QS-Filter“ die Basis dafür, dass Krankenhaussoftware erkennt, welche Fälle für die Qualitätsdarstellung im BQS-Verfahren dokumentiert werden müssen. Statt der Fallpauschalen und Sonderentgelte nutzt der QS-Filter die im Krankenhaus routinemäßig dokumentierten Diagnosen und Prozeduren für die Ermittlung der dokumentationspflichtigen Leistungen. Bei der Entwicklung des QS-Filters wurden die Einschlusskriterien (ICD- und OPS-Kodes) zusammen mit Experten aus den betroffenen medizinischen Fachgebieten und der Pflege für alle Leistungsbereiche präzisiert.

Ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung des QS-Filters war es, mit dem Auslöser für die Qualitätssicherung die inhaltliche Kontinuität der eingeführten Qualitätssicherungsverfahren zu wahren. Mit dem QS-Filter konnten die vorhandenen Qualitätsmessverfahren weitergeführt werden.


Der QS-Filter entspricht folgenden Anforderungen: 
  1. Die Auslösung der QS-Dokumentation orientiert sich an der medizinischen Leistung.
  2. Die Auslösung erfolgt über Gruppen aus ICD- und OPS-Schlüsseln sowie gegebenenfalls über weitere Kriterien.
  3. Der QS-Filter greift auf routinemäßig im Krankenhaus vorhandene Daten zurück, verursacht also keinen zusätzlichen Dokumentationsaufwand.
  4. Der administrative Aufwand wurde reduziert.
  5. Die BQS-Spezifikation ermöglicht die Einbindung des QS-Filters in die Software-Umgebung des Krankenhauses.
  6. Das Ergebnis des QS-Filter-Prozesses ist nachvollziehbar.