Umstellung des BQS-Verfahrens auf das DRG-System
Bis zum Jahr 2003 wurde die Dokumentationspflicht in der externen
vergleichenden Qualitätssicherung durch das abgerechnete Entgelt, d. h.
Fallpauschalen oder Sonderentgelte, ausgelöst. Dieser
Auslösemechanismus war mit der Einführung des DRG-Systems nicht mehr
anwendbar. Da DRGs aus überwiegend ökonomischer Sicht gestaltet sind
und die Bildung kostenhomogener Leistungskomplexe angestrebt wird,
deren medizinisch-pflegerische Inhalte sich überschneiden können,
eignen sich DRGs nicht als Auslöser für eine an
medizinisch-pflegerischen Kriterien orientierte Qualitätsdarstellung.
Die Definition neuer Auslöser und Auslösemechanismen für die externe
vergleichende Qualitätssicherung war im System der Abrechnung nach DRGs
notwendig geworden.
Seit der Einführung der DRGs im Jahre 2004 ist der von der BQS
entwickelte „QS-Filter“ die Basis dafür, dass Krankenhaussoftware
erkennt, welche Fälle für die Qualitätsdarstellung im BQS-Verfahren
dokumentiert werden müssen. Statt der Fallpauschalen und Sonderentgelte
nutzt der QS-Filter die im Krankenhaus routinemäßig dokumentierten
Diagnosen und Prozeduren für die Ermittlung der
dokumentationspflichtigen Leistungen. Bei der Entwicklung des
QS-Filters wurden die Einschlusskriterien (ICD- und OPS-Kodes) zusammen
mit Experten aus den betroffenen medizinischen Fachgebieten und der
Pflege für alle Leistungsbereiche präzisiert.
Ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung des QS-Filters war es, mit dem
Auslöser für die Qualitätssicherung die inhaltliche Kontinuität der
eingeführten Qualitätssicherungsverfahren zu wahren. Mit dem QS-Filter
konnten die vorhandenen Qualitätsmessverfahren weitergeführt werden.
Der QS-Filter entspricht folgenden Anforderungen:
- Die Auslösung der QS-Dokumentation
orientiert sich an der
medizinischen Leistung.
- Die Auslösung erfolgt über Gruppen aus ICD- und OPS-Schlüsseln sowie
gegebenenfalls über weitere
Kriterien.
- Der QS-Filter greift auf routinemäßig im
Krankenhaus vorhandene Daten
zurück, verursacht also keinen
zusätzlichen Dokumentationsaufwand.
- Der administrative Aufwand wurde reduziert.
- Die BQS-Spezifikation ermöglicht die Einbindung des
QS-Filters in die Software-Umgebung des Krankenhauses.
- Das Ergebnis des QS-Filter-Prozesses ist nachvollziehbar.