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Erstellen der QS-Filter-Sollstatistik

Die QS-Filter-Sollstatistik ist die Aufstellung aller Leistungen, die im Berichtszeitraum, also im Verfahrensjahr 2004, für die externe vergleichende Qualitätssicherung dokumentiert werden mussten. Es wird unterschieden zwischen zwei Arten der QS-Filter-Sollstatistik:

  • Die so genannte „methodische Sollstatistik“ dient für Analysen der Repräsentativität der Qualitätssicherungsdaten durch die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS) und die BQS. Nur diese „methodische Sollstatistik“ muss ein Krankenhaus an die Landes- bzw. Bundesebene übermitteln.
  • Die „Sollstatistik für den Vollständigkeitsabgleich“ dient dem Krankenhaus zum Nachweis seiner Dokumentationsverpflichtung gegenüber den Partnern der Budgetverhandlung. Diese muss nicht an die Landes- bzw. Bundesebene übermittelt werden.

Die Erstellung der Sollstatistik erfolgt gemäß dem von der BQS spezifizierten Format mit einer QS-Filter-Software im Krankenhaus. Dazu wird der gleiche Algorithmus verwendet, der auch unterjährig und fallbezogen die QS-Dokumentationspflicht prüft.

Die methodische Sollstatistik wurde in Papierform und auch in elektronischer Form sowohl an die zuständige LQS als auch an die BQS übersandt. Die BQS stellte als Service für Softwareanbieter und Krankenhäuser eine technische Instanz für die Übermittlung von Testdaten zur Verfügung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner für die Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung in seiner Sitzung am 16.11.2004 beschlossen, im Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung auf das ursprünglich geplante Testat der Wirtschaftsprüfer zur QS-Filter-Sollstatistik zu verzichten. Das Testat der Wirtschaftsprüfer wurde durch eine Konformitätserklärung der Krankenhausleitung in Verbindung mit einem angemessenen Stichprobensystem ersetzt (http://cms.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/pm/
2004-11-22-Konformitaetserklaerung.pdf
)
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