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Erstellen der QS-Filter-SollstatistikDie QS-Filter-Sollstatistik ist die Aufstellung aller Leistungen, die im Berichtszeitraum, also im Verfahrensjahr 2004, für die externe vergleichende Qualitätssicherung dokumentiert werden mussten. Es wird unterschieden zwischen zwei Arten der QS-Filter-Sollstatistik:
Die Erstellung der Sollstatistik erfolgt gemäß dem von der BQS spezifizierten Format mit einer QS-Filter-Software im Krankenhaus. Dazu wird der gleiche Algorithmus verwendet, der auch unterjährig und fallbezogen die QS-Dokumentationspflicht prüft. Die methodische Sollstatistik wurde in Papierform und auch in elektronischer Form sowohl an die zuständige LQS als auch an die BQS übersandt. Die BQS stellte als Service für Softwareanbieter und Krankenhäuser eine technische Instanz für die Übermittlung von Testdaten zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner für die
Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung in seiner Sitzung am
16.11.2004 beschlossen, im Verfahren der externen stationären
Qualitätssicherung auf das ursprünglich geplante Testat der
Wirtschaftsprüfer zur QS-Filter-Sollstatistik zu verzichten. Das Testat
der Wirtschaftsprüfer wurde durch eine Konformitätserklärung der
Krankenhausleitung in Verbindung mit einem angemessenen
Stichprobensystem ersetzt (http://cms.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs7/pm/ |