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Wie erfolgt die Einstufung der Methode zur Risikoadjustierung?
Die Einstufung erfolgt auf der Ebene der Qualitätsindikatoren. Das heißt ein Qualitätsindikator gilt als risikoadjustiert, wenn in mindestens einer der zu dem Qualitätsindikator gehörigen Kennzahlen ein Adjustierungsverfahren eingesetzt wird. In der Regel ist für Prozessindikatoren keine Risikoadjustierung erforderlich. Die Einstufung „Keine Risikoadjustierung erforderlich“ erfolgt generell bei Prozessindikatoren mit Referenzbereichen 0 oder 100% sowie bei Qualitätsindikatoren, die die Indikationsstellung abbilden. Einen Überblick über die eingesetzten Adjustierungsverfahren mit Beispielen liefert Tabelle 2. Die Einstufung für Qualitätsindikatoren kann auf der BQS-Qualitätsindikatoren-Homepage (www.bqs-qualitaetsindikatoren.de, BQS 2005) nachgeschlagen werden. |