Gemeinsamer Bundesausschuss
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde ab dem 01. Januar 2004 der
Gemeinsame Bundesausschuss in der für das Krankenhaus zuständigen
Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V (G-BA) zum zentralen Beratungs- und
Beschlussgremium für den externen Qualitätsvergleich der nach § 108
zugelassenen Krankenhäuser. Das Beschlussgremium setzt sich aus je neun
stimmberechtigten Vertretern der DKG und der Spitzenverbände der
Krankenkassen, drei unparteiischen Mitgliedern und neun
Patientenvertretern zusammen. Entscheidungen werden mehrheitlich
getroffen.
Zu seiner Unterstützung hat der G-BA einen Unterausschuss „Externe
stationäre Qualitätssicherung“ eingerichtet. Er berät den G-BA in allen
Fragen der verpflichtenden externen vergleichenden Qualitätssicherung
in der stationären Versorgung. Neben den Vertretern der SpVKK, der DKG
und der Patientenorganisationen sind hier der PKV-Verband, die
Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat vertreten.