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Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius

Erfolgreiche Weiterentwicklung – neue Herausforderungen

Externe stationäre Qualitätssicherung soll der Verbesserung der Krankenhausbehandlung und der Information und Orientierung der Patienten dienen. Die Erhebung und Dokumentation von Daten zur Qualität der einzelnen Krankenhäuser, deren Auswertung und der Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt stellen somit ein zentrales Instrument für Ärzte und nichtärztliche Mitarbeiter dar, um die Behandlungsergebnisse zu verbessern und Patienten eine höhere Sicherheit zu bieten: Indem Lernprozesse aller Beteiligten unterstützt werden, kommen wir dem gemeinsamen Ziel näher, Arbeitsweisen und Verfahren den neuesten Erkenntnissen anzupassen.

Auf diesem Wege konnten wir im vergangenen Jahr deutliche Erfolge erzielen. Das Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung wurde unter der Verantwortung des Gemeinsamen Bundesausschusses verlässlich weitergeführt. Die Akzeptanz konnte bei allen Beteiligten gesteigert und die Dokumentationsqualität verbessert werden – dies sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sowie im einzelnen Krankenhaus.

Der strukturierte Dialog – ein Verfahren, das bei Auffälligkeiten Anwendung findet – konnte aufgrund der verbesserten Aussagekraft der 2004 erhobenen Daten effizienter durchgeführt werden.

Was aber folgte aus der Sammlung und Auswertung der Daten? Hier können wir für das vergangene Jahr eine Vielzahl von Verbesserungen aufzeigen: So wurde beispielsweise die Effizienz von Abläufen und Kooperationsprozessen bei der Krankenhausbehandlung gesteigert, insbesondere in der interdisziplinären Zusammenarbeit. Weiterhin wurde die Erfassung und Dokumentation neuen Leitlinien angepasst.

Entscheidende Impulse hierzu gingen auch von der Ergebniskonferenz im November 2004 aus, die sich auf die Daten der Bundesauswertung 2003 bezog. Inzwischen veröffentlichen auch einzelne Länder ihre Auswertungen und tragen damit zu einer detaillierteren Transparenz bei.

Wir sind also den Zielen, die Ergebnisqualität im Krankenhaus zu sichern und neben den Betroffenen (Ärzten und nichtärztlichen Mitarbeitern) den Patienten eine Orientierung zu ermöglichen, einen weiteren Schritt näher gekommen – dies auch mit Hilfe von Patientenvertretern, die seit Anfang 2004 in den Bundesfachgruppen mit beraten und diesen neue und wichtige Impulse geben.

Die Herausforderung der Zukunft liegt in der sektorübergreifenden Qualitätssicherung: Die immer kürzere Verweildauer der Patienten im Krankenhaus und die Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung müssen in der Qualitätssicherung abgebildet werden. Eine weitere wichtige Aufgabe für den Gemeinsamen Bundesausschuss wird folglich darin liegen, Ergebnisqualität und Patientensicherheit durch einen längeren Betrachtungszeitraum der Behandlungsergebnisse zu gewährleisten.

Siegburg, im Juli 2005

Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius

Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V