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Konsequenzen

Folgende Maßnahmen sind geeignet, um zukünftig eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung zu ermöglichen:

  1. Einheitliche Todesbescheinigung: Es ist empfehlenswert, die Todesbescheinigungen bundesweit zu vereinheitlichen.
  2. Einheitliche Durchführung des Strukturierten Dialogs: Der Strukturierte Dialog bei Müttersterbefällen sollte bundesweit nach einheitlichen Vorgaben durchgeführt werden. Bei den Analysen sollten die oben aufgeführten Definitionen verwendet werden. Die BQS-Fachgruppe hat daher beschlossen, ein Instrument zu entwickeln, mit dem eine einheitliche Analyse aller mütterlichen Todesfälle erfolgen kann.
  3. Sektorübergreifende Qualitätssicherung und Longitudinalbeobachtung: Da im BQS-Verfahren, wie am Beispiel Bayern dargelegt, im Jahr 2004 alle Fälle erfasst wurden, für die das BQS-Verfahren ausgelegt ist, kann eine umfassende Messung und Bewertung der Müttersterblichkeit nur durch eine sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Einbeziehung der ambulanten Versorgung und Untersuchung im Zeitverlauf erzielt werden.

Die BQS-Fachgruppe Perinatalmedizin bedankt sich bei Herrn Prof. Dr. Welsch für die Überlassung seiner Daten für Tabelle 1 und 3 und seine Erläuterungen zu diesen Untersuchungen