Qualitätsziel
Möglichst wenige Patientinnen mit isolierten Ovareingriffen und fehlender postoperativer Histologie oder Follikel- oder Corpus-luteum-Zyste oder Normalbefund als führender histologischer Befund
Hintergrund des Qualitätsindikators
Funktionszysten sind häufige Zufallsbefunde. Eine Abgrenzung zu echten benignen und malignen Neoplasien bereitet gelegentlich Schwierigkeiten. Eine Implementierung des von Osmers (1996) vorgeschlagenen Managements von einfachen Ovarialzysten soll zu einem Anteil von maximal 15% an operierten Funktionszysten führen, bei gleichzeitiger Minimierung des Risikos für „verschleppte“ Malignome. Außerdem muss jedem Ovareingriff zwingend und ausnahmslos eine histologische Untersuchung des entfernten Gewebes folgen.
Bewertung
Im Jahr 2005 wurde bei 21.658 Patientinnen ein isolierter Ovareingriff mit vollständiger Entfernung des Ovars oder der Adnexe durchgeführt. Bei 4.996 (23,07%) dieser Patientinnen lag eine Follikel- bzw. Corpus-luteum-Zyste oder ein Normalbefund als führende Histologie vor. Dieser Anteil wird von der BQS-Fachgruppe als zu hoch eingeschätzt. Der Referenzwert wurde für das Jahr 2005 auf einen Festwert von 20% festgelegt. Die Spannweite der Krankenhausergebnisse lag im Jahr 2005 zwischen 0,0 und 70,0%, im Jahr 2004 zwischen 0,0 und 75,0% bzw. zwischen 0,0 und 77,8% für das Jahr 2003. Dies ist ebenfalls als zu hoch anzusehen. Die BQS-Fachgruppe schätzt daher die Versorgungssituation als kritisch ein. Trotz der Tendenz zu einem besseren Gesamtergebnis muss hier weiterhin von einer Über- bzw. Fehlversorgung ausgegangen werden.
Im Strukturierten Dialog 2005 zu den Daten des Erfassungsjahres 2004 wurden 229 Krankenhäuser um Stellungnahme gebeten, 46 wurden als qualitativ auffällig eingestuft. 137 der Krankenhäuser gaben als Grund Dokumentationsprobleme an. In den Stellungnahmen einiger dieser Krankenhäuser wird angegeben, dass lediglich Zystenpunktionen durchgeführt wurden, und daher keine histologische Untersuchung erfolgt ist. Es ist festzustellen, dass das Dokumentationsproblem darin besteht, dass bei einer Zystenpunktion ein Ovareingriff kodiert worden ist. Es handelt sich hier um ein Upcoding, bei korrekter Kodierung hätte keine Dokumentationspflicht für die externe Qualitätssicherung bestanden.
Der Kommentar eines Krankenhauses aus dem Strukturierten Dialog 2005 zu den Daten des Erfassungsjahres 2004 verweist auf die Konkurrenzsituation des Krankenhauses, das unter Berücksichtigung der Indikationsstellung des einweisenden Gynäkologen den Eingriff „wider besseren Wissens durchführt“. Die BQS-Fachgruppe hält diese Stellungnahme für keinesfalls akzeptabel. Im Strukturierten Dialog mit diesem Krankenhaus wurde eine Änderung im Management vereinbart. Der Chefarzt dieser Abteilung hat angekündigt, diese Problematik mit den niedergelassenen Kollegen in Qualitätszirkeln zu diskutieren. Die Ergebnisse des Krankenhauses werden künftig besonders beobachtet.
Nach Meinung der BQS-Fachgruppe setzt das Vergütungssystem Fehlanreize zur Indikationsstellung zu Ovareingriffen. Eine Koppelung der Vergütung an das Vorliegen eines histologischen Untersuchungsbefundes könnte eine geeignete Gegenmaßnahme darstellen.
Ein hoher Anteil der Ovareingriffe wird ambulant durchgeführt. Daher sollte auch für ambulant erbrachte Eingriffe eine Dokumentationspflicht für eine Qualitätssicherung nach sektorübergreifend einheitlichen Kriterien bestehen. Die BQS-Fachgruppe vermutet ähnliche Probleme bei der Indikationsstellung auch in der ambulanten Versorgung.