Einleitung
Häufige Revisionsoperationen können auf Mängel bei den Implantationsoperationen hinweisen.
Die Gründe für die Revision oder Explantation eines Herzschrittmachers sind vielfältig. Herzschrittmacheraggregate können z.B. Fehlfunktionen aufweisen. Aber auch Infektionen, Perforationen und ähnliche Komplikationen treten in seltenen Fällen auf und zwingen zur Operation. Bei den Sonden können Komplikationen wie z.B. Sondenbruch oder Sondendislokation die Schrittmacherfunktion beeinträchtigen. Infektionen und Perforationen von Sonden sind sehr selten.
Die Rate von Revisionsoperationen in einem Krankenhaus ist nur aussagefähig, wenn man sie auf die Zahl der Patienten bezieht, denen im gleichen Krankenhaus ein Schrittmacher implantiert wurde. Das Auswertungskonzept berücksichtigt dies bei der Beurteilung der Indikation zum Revisionseingriff. Da eine Verlaufsbeobachtung aller Herzschrittmacher-Erstimplantationen in der externen Qualitätssicherung derzeit nicht möglich ist, werden Daten der Revisionsoperationen als Surrogat für die Ergebnisqualität der Erstimplantationen näher analysiert. Um näherungsweise die Komplikationsraten der Krankenhäuser vergleichen zu können, wird als Bezugsgröße das gemeldete Implantationsvolumen des Krankenhauses im gleichen Jahr verwendet.
Während es im deutschen Herzschrittmacherregister bis 2001 schwierig war, aus den auf Herzschrittmacherausweis-Durchschlägen gemeldeten Eingriffen aussagekräftige Informationen über Revisionen und Explantationen zu erhalten, ermöglicht die verpflichtende elektronische Meldung aller Eingriffe seit 2002 ein umfassendes Bild.