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Einleitung

Herzschrittmacher stellen für eine Reihe von bradykarden Herzrhythmusstörungen, d.h. Rhythmusstörungen, die mit einer zu niedrigen Herzfrequenz einhergehen, eine sichere und relativ einfach durchzuführende Therapieoption dar. In der Regel ist ein Herzschrittmacher dann indiziert, wenn die Bradykardie zu Symptomen wie z.B. Bewusstlosigkeit (Synkope) führt. Die Aufgabe des Herzschrittmachers ist es, in diesen Fällen den herzeigenen Rhythmus wahrzunehmen (Sensing) und bei Unterschreiten einer bestimmten Herzfrequenz das Herz zu stimulieren. Mit den neuen Leitlinien zur Herzschrittmachertherapie aus dem Jahr 2005 sind zusätzliche Umstände definiert worden, bei denen auch ohne Symptome ein Herzschrittmacher implantiert werden sollte (prognostische Indikation).

In mehreren großen Studien ist untersucht worden, wie sich der Einsatz von Herzschrittmachern auf die Sterblichkeit der Patienten, auf Komplikationen wie beispielsweise Schlaganfälle oder auf die Lebensqualität der betroffenen Patienten auswirkt. Je nach Krankheitsbild und Begleiterkrankungen sind die gewonnenen Vorteile durch antibradykarde Schrittmacher unterschiedlich einzustufen.

Ein neues Indikationsgebiet für Herzschrittmacher stellt die fortgeschrittene Herzinsuffizienz dar, bei der das physiologische Zusammenspiel der Herzkammern gestört sein kann. Ein so genanntes kardiales Resynchronisations- (CRT-) System kann dafür sorgen, dass durch Stimulation der beiden Herzkammern und der Vorhöfe die Herzarbeit wieder besser koordiniert wird.

Seit dem Jahr 2000 erfüllt der BQS-Datensatz auch die Funktion eines Register-Datensatzes für die Herzschrittmacherversorgung. Die Jahresberichte des Deutschen Herzschrittmacherregisters (www.pacemaker-register.de) informieren über die Versorgungssituation in der Herzschrittmachertherapie in Deutschland.