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Qualitätsziel

Kurze präoperative Verweildauer

Hintergrund des Qualitätsindikators

Eine verzögerte operative Behandlung kann nach einer immobilisierenden Verletzung wie der hüftgelenknahen Femurfraktur mit höheren Komplikationsraten, z.B. Thrombosen, Lungenembolien oder Dekubitalgeschwüren, einhergehen. Gründe für eine Verzögerung können z.B. internistische Vorerkrankungen, aber auch Wartezeiten bei der Diagnostik oder fehlende Operationskapazitäten sein. In der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (Stürmer et al. 1999) wird bei osteosynthetischer Versorgung eine „Sofortoperation“ empfohlen und bei endoprothetischer Versorgung eine „dringliche Frühversorgung“. Die Notwendigkeit der Sofortoperation ist u.a. stark abhängig vom Grad und von der Art der Verschiebung (Dislokation) des Bruches.

Bewertung

Die Gesamtrate liegt außerhalb des Referenzbereichs.

Während im Erfassungsjahr 2004 die Rate auf die osteosynthetische Versorgung der ASA-1- und ASA-2-Patienten mit einer 24h-Grenze bezogen war, wird in der BQS-Bundesauswertung 2005 eine Rate auf alle Patienten mit einer 48h-Grenze berechnet.

Nach der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie stellt diese Verletzung eine dringliche Operationsindikation dar. Die zeitige Versorgung einer Schenkelhalsfraktur mit Endoprothese ist organisatorisch und logistisch aufwendiger als bei der pertrochantären Versorgung, da hier z.B. ein größeres Operationsteam benötigt wird. Deswegen wurde die Grenze von 48h gewählt. Die 15%-Referenzbereichsgrenze ist empirisch gewählt und berücksichtigt, dass im Einzelfall eine spätere operative Versorgung als 48h indiziert sein kann.

Die sehr hohe Zahl der Krankenhäuser mit mindestens 20 Fällen außerhalb des Referenzbereichs (482 von 891) ist bemerkenswert, da der Einfluss des Zeitpunkts der Versorgung auf die Komplikationsraten (v.a. Pneumonie, Thrombose und Dekubitus) allgemein bekannt ist.

Im Strukturierten Dialog 2005 auf der Basis der Daten des Erfassungsjahres 2004 wurden 11 von 72 Krankenhäusern, die von den Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung angeschrieben wurden, als qualitativ auffällig identifiziert.