Qualitätsziel
Nur Stenosen operieren mit einem Stenosegrad ≥60% (NASCET) bei asymptomatischer Karotisstenose
Hintergrund des Qualitätsindikators
Bei der Indikationsstellung zur Operation muss eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Risiko der Operation und dem Risiko eines Schlaganfalles im natürlichen Verlauf erfolgen. Die Frage nach der besten Therapie – konservativ oder operativ – wurde in mehreren prospektiv-randomisierten Studien sowohl für die asymptomatische als auch die symptomatische Karotisstenose untersucht. Auf dem Boden dieser Untersuchungen liegen für die operative Behandlung gesicherte Indikationen auf dem höchsten Level der evidenzbasierten Medizin vor (Biller et al. 1998).
Bewertung
Eine Operationsindikation für die asymptomatische Karotisstenose besteht bei einem distalen Stenosegrad von ≥60% nach den NASCET-Kriterien. Eine operative Beseitigung der asymptomatischen Karotisstenose halbiert die Schlaganfallrate bzw. das Risiko zu versterben im Verlauf der folgenden 5 Jahre von 12 auf 6%. Die BQS-Fachgruppe hat den Referenzbereich auf ≥80% festgesetzt, da in 10 bis 20% der Fälle z.B. aufgrund eines kontralateralen Karotisverschlusses auch eine operative Versorgung einer Stenose <60% erforderlich werden kann.
Bei 90,52% aller asymptomatischen Patienten, die sich einer operativen Versorgung einer Karotisstenose im Jahr 2005 unterzogen, betrug der Stenosegrad ≥60%. Im Jahr 2004 lag dieser Anteil bei 89,95% und im Jahr 2003 bei 88,85%. Somit kann insgesamt eine gute Versorgungssituation auf einem stabilen Niveau festgestellt werden.
Die Spannweite der Krankenhausergebnisse lag zwischen 40,3 und 100% und wird als auffällig eingestuft. Von 206 Krankenhäusern mit mindestens 20 Fällen lagen 15 mit ihren Ergebnissen außerhalb des Referenzbereichs und bedürfen einer Analyse im Strukturierten Dialog.
Im Strukturierten Dialog 2005 auf der Basis der Daten des Erfassungsjahres 2004 wurden 19 Krankenhäuser um eine Analyse ihrer auffälligen Ergebnisse gebeten. 4 Abteilungen wurden von den zuständigen Landesgeschäftsstellen als qualitativ auffällig eingestuft. Bei 7 Krankenhäusern wurden die auffälligen Ergebnisse als Dokumentationsprobleme eingestuft. Eine fehlerhafte bzw. unvollständige Übertragung aus primär in Papierform vorgenommener Dokumentation oder auch unleserliche Schrift zählten zu den typischen Dokumentationsfehlern. Die BQS-Fachgruppe empfiehlt den Krankenhäusern, eine zeitnahe Dokumentation zu gewährleisten und diese direkt in elektronischer Form vorzunehmen. Eine Dokumentation, die primär auf Papier erfolgt, schließt zusätzliche Fehlerquellen beim erneuten Übertrag ein. Nicht behobene Dokumentationsprobleme eines Krankenhauses müssen im folgenden Jahr als Qualitätsdefizit betrachtet werden.
Aus dem Kommentar eines auffälligen Krankenhauses ist zu entnehmen, dass hier weitere, nicht evidenzbasierte Indikationskriterien (Strömungsverhältnisse/Gefäßbeschaffenheit) angewendet werden. Die BQS-Fachgruppe hält diese Begründung für nicht akzeptabel, da aufgrund des Referenzbereichs von 80% in diesem Krankenhaus mehr als 20% der Patienten nicht die anerkannten Indikationskriterien aufwiesen.