Qualitätsziel
Möglichst viele Patientinnen mit Meldung an ein Krebsregister oder Tumorzentrum
Hintergrund des Qualitätsindikators
Zweck der Krebsregister ist die Verbesserung der Versorgung auf dem Boden einer soliden Datengrundlage. Für diese Aufgaben müssen die Länder Krebsregister flächendeckend einrichten und führen (Krebsregistergesetz vom 4.11.1994, §1, Abs. (1)). Die Meldung kann direkt an das Krebsregister oder über den Umweg eines klinischen Tumorzentrums erfolgen.
Voraussetzung für die wissenschaftliche Nutzung der Daten ist die möglichst vollzählige Registrierung aller Krebserkrankungen. Auch zur Beantwortung der Frage, ob Maßnahmen der Krebsfrüherkennung (z.B. Mammographie-Screening) nachweisbare Effekte haben, kann eine hochwertige Datenqualität einen wichtigen Beitrag leisten (Becker 2004).
Bewertung
In 79,20% der Dokumentationen mit Krebserkrankungen wurde eine Meldung an ein Krebsregister angegeben. Damit lagen die Ergebnisse über den Angaben 2004 (74,60%). Allerdings erreichten nur 333 von 684 Krankenhäusern mit mindestens 20 Brustkrebs-Fällen den Referenzwert von 95%.
Der Strukturierte Dialog 2005 auf der Basis der Daten des Erfassungsjahres 2004, der von den Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung geführt wurde, ergab in 122 Anfragen an auffällige Krankenhäuser lediglich in sechs Fällen qualitative Mängel. In den Bundesländern, in denen (noch) kein Krebsregister flächendeckend implementiert war, wurde kein Dialog zu diesem Qualitätsindikator geführt. In 44 Fällen wurden Dokumentationsprobleme ohne nähere Ausführung, in 28 Fällen andere Organisationsprobleme angegeben. Möglicherweise ist damit die fehlende Fallzusammenführung gemeint: Wenn eine Patientin zwei stationäre Aufenthalte zu der Krebserkrankung hatte, wurden zwei Dokumentationen angelegt, die Erkrankung wurde aber korrekterweise nur einmal gemeldet. Dieser Tatsache hat die BQS-Fachgruppe bereits Rechnung getragen, indem sie den BQS-Datensatz für 2007 so angepasst hat, dass nur noch bei abgeschlossener operativer Therapie die Angabe der Meldung erfragt werden wird.
Die BQS-Fachgruppe Mammachirurgie empfiehlt eine flächendeckende Registrierung von Mammakarzinomen in Krebsregistern.