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Dokumentationspflichtige Leistungen

Eine Dokumentationsverpflichtung besteht für Patienten, die mindestens 18 Jahre alt sind und mit einer Pneumonie stationär aufgenommen werden. Festgelegte Diagnosen, die eine Immunsuppression anzeigen, führen nicht zu einer Dokumentationspflicht. Diese Bedingungen sind durch ICD-Kodes als Einschluss- bzw. Ausschlussdiagnosen definiert. Der Schwerpunkt der Auswertung liegt auf der ambulant erworbenen Pneumonie.