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Welchen Nutzen haben die Qualitätsdarstellung und die Qualitätsbewertung?

  1. Kontinuierliche Qualitätsverbesserung der medizinischen Versorgungsqualität:
    Im Mittelpunkt steht, dass Qualitätsverbesserung dem einzelnen Krankenhaus und dem einzelnen Patienten zugute kommt.
    Die Ergebnisse medizinischer und pflegerischer Kennzahlen ermöglichen dem einzelnen Krankenhaus eine Standortbestimmung, die zu belegbaren Verbesserungen der Versorgung führen kann (Portelli et al. 1997, Collopy 1994). Benchmarkkreise, in denen Ergebnisse diskutiert werden, sind ein wirkungsvolles Instrument der Qualitätsverbesserung, das auch ergänzend zu den vielerorts praktizierten Fallkonferenzen eingesetzt werden kann. In vielen Krankenhäusern wird zunehmend erkannt, dass die Diskussion über die Gestaltung medizinischer Prozesse auf der Basis von Ergebnissen medizinischer Kennzahlen sehr konkret und zielgerichtet erfolgen kann. Dabei ist nicht nur die Aufdeckung von „Schwächen“ ein Antrieb zur Qualitätsverbesserung. Die Orientierung an den „Besten“ im Sinne eines Benchmarkings kann ebenfalls wichtige Impulse geben für eine verbesserte Versorgungsqualität. Dabei ist Benchmarking „der ständige Prozess des Strebens eines Unternehmens nach Verbesserung seiner Leistungen und nach Wettbewerbsvorteilen durch Orientierung an den jeweiligen Bestleistungen in der Branche oder an anderen Referenzleistungen“ ( http://www.unister.de/Unister/ausgabe_stichwort1218_ 29.html). Daher werden im Strukturierten Dialog mit Krankenhäusern nicht nur erforderliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung vereinbart. Es wird ebenfalls ermöglicht, dass z.B. im Rahmen von Regionalkonferenzen erfolgreiche Konzepte und Prozesse aus Krankenhäusern mit sehr guten Ergebnissen diskutiert werden können.
  2. Informationen für epidemiologische und klinische Forschung:
    Auffällige Gesamtraten eines Qualitätsindikators und die Analysen im Strukturierten Dialog identifizieren Versorgungsprobleme im jeweiligen Leistungsbereich. Studien zur Versorgungsforschung und klinische Forschungsprojekte können in Kenntnis der Ergebnisse zielgenauer geplant und durchgeführt werden. So liefern die Daten aus dem Leistungsbereich „Ambulant erworbene Pneumonie“ erstmalig flächendeckende Daten aus der deutschen Versorgung, die relevante Aussagen z.B. zur Übertragbarkeit klinischer Studienergebnisse auf die Bewertung der Gesamtversorgung ermöglichen.
  3. Unterstützung der Entwicklung und Implementierung von Leitlinien:
    Berufsverbände und wissenschaftliche Fachgesellschaften werden in die Lage versetzt, durch Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien die klinische Praxis in problematischen Bereichen gezielt zu beeinflussen. Für die Implementierung von Leitlinien in die klinische Versorgung sind Indikatoren unverzichtbar (AWMF und ÄZQ 2001). So haben beispielsweise die Ergebnisse zum Qualitätsindikator „Antenatale Kortikoidtherapie“ in der Geburtshilfe dazu geführt, dass von der zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaft eine neue, spezifische Leitlinie für diesen Versorgungsbereich entwickelt wird.
  4. Informationen für Politik und Selbstverwaltung:
    Entscheidungsträger in Politik und Selbstverwaltung erhalten Informationen, die eine qualitätsorientierte Ressourcenallokation unterstützen (McGlynn 1998).
  5. Qualitätsmessverfahren für neue Vertragsformen:
    Beim Abschluss integrierter Versorgungsverträge können Vertragspartner beispielsweise die Teilnahme an einem Versorgungsvertrag oder die Vergütung an die medizinisch-pflegerische Ergebnisqualität koppeln.
  6. Nutzung für die Steuerung der Versorgung:
    In der Mindestmengenvereinbarung für die Versorgung mit Kniegelenk-Endoprothesen ab 01.01.2006 wurden in den Übergangsregelungen Ergebnisse von BQS-Qualitätsindikatoren berücksichtigt (www.g-ba.de).