Das Verfahren: Auftraggeber und Partner
Seit dem Jahr 2001 gibt es in Deutschland für die medizinische und pflegerische Qualitätsdarstellung der Krankenhäuser
ein bundesweit einheitliches Verfahren, an dem sich alle nach § 108 SGB V zugelassenen deutschen Krankenhäuser beteiligen.
Das Verfahren wurde auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrags (§ 135a Abs. 2 SGB V und § 137 Abs. 1 SGB V) von den
Spitzenverbänden der Krankenkassen (SpVKK), dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV), der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer und dem Deutschen Pflegerat vertraglich vereinbart.