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Ausblick

Im Dezember 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, auf der Grundlage der derzeitigen Neonatalerhebungen der Bundesländer ein Qualitätssicherungsverfahren Neonatologie als einheitliches und verpflichtendes Bundesverfahren einzuführen. Dies stellt eine wichtige Grundlage für die geplante gemeinsame Qualitätssicherung in der Geburtshilfe und Neonatologie dar.

Gegenwärtig werden die beiden Verfahren ohne eine Harmonisierung nebeneinander durchgeführt. Eine Zusammenführung kann für die Qualitätssicherung Geburtshilfe eine verbesserte Erfassung der Ergebnisqualität des geburtshilflichen Managements ermöglichen und für die Qualitätssicherung Neonatologie Daten liefern, die für eine Risikoadjustierung des neonatologischen Outcome wichtig sind.

Die Fachgruppe Perinatalmedizin hält die gemeinsame Auswertung von peri- und neonatolgischen Datensätzen daher für einen zentralen Aspekt der Weiterentwicklung des Verfahrens.