Einleitung
In der Eurotransplant-Region werden jährlich ca. 3.000 Nierentransplantationen durchgeführt. Gleichzeitig versterben pro Jahr über 500 Patienten auf der Warteliste zur Nierentransplantation (Eurotransplant
Jahresbericht 2005). Die Nierenlebendspende stellt eine Möglichkeit dar,
die Verfügbarkeit von Organen zu steigern.
Voraussetzungen für eine Lebendspende sind der gute Gesundheitszustand
des Spenders und die Freiwilligkeit der Spende, die durch eine unabhängige
Lebendspende-Kommission geprüft wird. Das deutsche Transplantationsgesetz
(TPG) erlaubt die Nierenlebendspende an Verwandte ersten und zweiten Grades,
an Ehegatten und Verlobte sowie andere Personen, die dem Spender „in
besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“.
Die Lebendorganspende wurde von Anfang an von einer intensiven ethischen Diskussion
begleitet, da hier Operationen an Gesunden durchgeführt werden. Bei der
Lebendspende soll durch bestmögliche Qualität der medizinischen Behandlung
und sorgfältige präoperative Evaluation des Spenders das höchste
Maß an Sicherheit erreicht werden, um jegliche Komplikationen für
den Spender zu vermeiden.
Seit 2006 besteht für den Leistungsbereich Nierenlebendspende erstmals
für alle deutschen Krankenhäuser eine Verpflichtung zur Teilnahme
an der externen vergleichenden Qualitätssicherung.
Dargestellt wird die Versorgungsqualität in diesem Leistungsbereich anhand
von vier Qualitätsindikatoren.
Im Erfassungsjahr 2006 wurden laut BQS-Sollstatistik in Deutschland 19,1%
der dokumentationspflichtigen Nierentransplantationen nach Nierenlebendspende
durchgeführt (520 von 2.723).
Für die BQS-Bundesauswertung 2006 wurden 487 Datensätze aus 35 Krankenhäusern
ausgewertet. Dies entspricht einer Vollständigkeitsrate der Datenübermittlung
von 93,65%. Sechs Krankenhäuser haben keine Daten zu durchgeführten
Nierenlebendspenden übermittelt. Diese Krankenhäuser wurden im Strukturierten
Dialog von der BQS-Fachgruppe bereits zu einer kurzfristigen Nachlieferung
aufgefordert.