Der QS-Filter: Wie wurden dokumentationspflichtige Fälle erkannt?
Seit der Einführung der DRGs im Jahre 2004 ist der von der BQS entwickelte „QS-Filter“ die Basis dafür, dass Krankenhaussoftware erkennt, welche Fälle für die Qualitätsdarstellung im BQS-Verfahren dokumentiert werden müssen. Der QS-Filter nutzt die im Krankenhaus routinemäßig dokumentierten Diagnosen und Prozeduren für die Ermittlung der dokumentationspflichtigen Leistungen.
Der QS-Filter entspricht folgenden Anforderungen:
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Die Auslösung der QS-Dokumentation orientiert sich an der medizinischen Leistung.
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Die Auslösung erfolgt über Gruppen aus ICD- und OPS-Schlüsseln sowie gegebenenfalls über weitere Kriterien.
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Der QS-Filter greift auf routinemäßig im Krankenhaus vorhandene Daten zurück, verursacht also keinen zusätzlichen Dokumentationsaufwand.
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Der administrative Aufwand wird reduziert.
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Die BQS-Spezifikation ermöglicht die Einbindung des QS-Filters in die Software-Umgebung des Krankenhauses.
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Das Ergebnis des QS-Filter-Prozesses ist nachvollziehbar bzw. reproduzierbar.