Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius
Öffentliche Daten:
Meilenstein in Sachen Transparenz
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Verfahren der externen stationären Qualitätssicherung sind auch im vergangenen Jahr 2006 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) konsequent weiterentwickelt und verbessert worden. Die erzielten Fortschritte kommen letztlich allen maßgeblichen Akteuren und Betroffenen zugute: Die beteiligten Krankenhäuser profitieren von dem kontinuierlich steigenden Niveau der klinischen Versorgung, das sie als Wettbewerbsinstrument vermarkten können; zugleich helfen der Ausbau der Transparenz und die damit einhergehenden Informations-, Orientierungs- und Vergleichsmöglichkeiten Patientinnen und Patienten bei der Wahl „ihrer“ Klinik.
G-BA und BQS werden auch künftig mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinwirken, dass die Ergebnisqualität der Krankenhausbehandlung in Deutschland weiter stabil bleibt und zunimmt – ein Thema, das jährlich immerhin etwa
17 Millionen Patientinnen und Patienten beschäftigt, die sich in etwa 2.000 Krankenhäusern einer Behandlung unterziehen. Entwicklungspotenzial besteht nach wie vor bei den sektorenbezogenen Qualitätssicherungs-Systemen, bei dem Aufbau sektorenübergreifender Verfahren, für Langzeitergebnisse und bei der Überwindung von Schnittstellenproblemen.
Als Vorsitzender des G-BA für den Bereich der Krankenhausbehandlung sehe ich nach der jüngsten Gesundheitsreform (GKV-WSG) besonders für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung gute Entwicklungsmöglichkeiten. Denn das Gesetz sieht vor, dass künftig die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine echte sektorenübergreifende und einheitliche Qualitätssicherung ermöglichen.
Wirklich aussagefähige Ergebnisse über die Behandlungsqualität können nur dann erzielt werden, wenn der gesamte Behandlungsverlauf – also stationär und ambulant – bewertet wird. Denn einerseits ist zwar die Qualität einer Krankenhausbehandlung wichtig, aber letztlich entscheidend ist doch der Erfolg, der sich erst nach der stationären Behandlung zeigt – etwa inwieweit durch eine Hüft- oder Kniegelenkprothese die Mobilität eines Patienten verbessert oder wiederhergestellt wurde. Von allen Beteiligten wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade angesichts immer kürzer werdender Liegezeiten in Krankenhäusern eine Qualitätssicherung nur dann greifen kann, wenn sie sektorenübergreifend stattfindet. So wie es im Gesetz formuliert ist, können künftig komplette Krankheitsverläufe betrachtet und ausgewertet werden.
Die Reform sieht zudem in § 137a SGB V die Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution zur Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität durch den G-BA vor. Die Ziele dieser Regelung, nämlich die unabhängige Entwicklung von Kriterien zur Qualitätsbestimmung sowie die Institutionalisierung der Durchführung von Qualitätssicherung und nicht zuletzt die verbesserte Information der Öffentlichkeit über die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland, begrüße ich, auch wenn zur Strukturierung dieser Institution und zu ihren Beziehungen zum G-BA sowie zu
dessen Trägerorganisationen noch klärungsbedürftige Fragen bestehen.
Zu den bereits etablierten Instrumenten einer nachhaltigen Qualitätssicherung zählt besonders das einheitliche Verfahren des Strukturierten Dialoges in den jeweiligen Bundesländern. Trotz der Berücksichtigung von landesspezifischen Besonderheiten konnte damit ein weiteres gemeinsames Vorgehen insbesondere bei der Durchführung des Strukturierten Dialoges erreicht werden. Um für eine Außendarstellung von Ergebnissen die gleichen Rahmenbedingungen in allen Bundesländern zu schaffen, werden im kommenden Jahr gemeinsam in Abstimmung mit allen Ländern weitere Standards erarbeitet. Fest steht: Der Dialog muss weiter intensiviert werden, um den besseren Umgang mit Fehlern und Maßnahmen im Sinne einer „Qualitätskultur“ zu verankern.
Für Bereiche, in denen über das Krankenhaus hinaus Versorgungsdefizite festgestellt wurden, haben Gespräche mit Vertretern einzelner Fachgesellschaften sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) stattgefunden. Dieser Austausch soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Denn nur durch eine
gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten kann die stationäre Versorgung insgesamt verbessert werden.
Auf dem Feld der Datenvalidierung sind die Verfahren mittlerweile mit guten Ergebnissen etabliert. Die Beteiligungsrate der Krankenhäuser, die ihre Ergebnisse dokumentieren, ist hoch und damit ein Beleg für die gute Akzeptanz. Aufgefallen ist, dass die Dokumentationsqualität der Krankenhäuser allgemein sicher noch optimierbar ist, wobei natürlich der große Dokumentationsaufwand der Leistungserbringer berücksichtigt werden muss.
Die Güte und Stabilität des gesamten BQS-Verfahrens macht es uns möglich, die Daten zu veröffentlichen, insbesondere für die Patientinnen und Patienten. Im BQS-Qualitätsreport 2006 sind folgerichtig und erstmalig verpflichtend ausgewählte Qualitätsparameter der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden – zweifelsfrei ein Meilenstein in Sachen Transparenz von Behandlungsqualität in Krankenhäusern.
Hier wird ein Ausschnitt der Krankenhausversorgung gezeigt, der nicht zuletzt dank des großen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser und der zuständigen Stellen auf Landesebene für den Berichtszeitraum 2006 abgebildet werden kann. Dieses Engagement ist die Basis für Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungsqualität. Allen, die daran mitgewirkt haben, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken.
Eine wichtige Rolle bei der Fortentwicklung der externen stationären Qualitätssicherung leisten auch die im G-BA mitberatenden Patientenvertreterinnen und -vertreter. Sie setzen sich für eine Straffung und Vereinheitlichung des Verfahrens ein. Sie fordern ein Mehr an Transparenz und eine Veröffentlichung sowohl der Krankenhäuser, die sich der Dokumentation der verpflichtenden Leistungen entziehen, als auch derjenigen, die einen festgestellten Qualitätsmangel nicht beheben können oder wollen. Der G-BA und die BQS stehen im ständigen Austausch mit den Patientenvertretern, wie die Daten noch lesbarer und verständlicher zur Verfügung gestellt werden können.
Mit der Veröffentlichung der Indikatoren leistet die Selbstverwaltung einen bedeutenden Beitrag zu einer besseren Durchschaubarkeit von Prozessen und Ergebnissen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Millionen von Versicherten unmittelbar zugute kommt und der den hohen Stellenwert der Behandlungsqualität in Krankenhäusern unterstreicht.
Siegburg, im Juli 2007
Prof. Dr. Michael-Jürgen Polonius
Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V