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Einleitung

Fachgruppenmitglieder

Die Behandlung von Herzschrittmacherpatienten beinhaltet regelmäßige Nachkontrollen des Schrittmachers. Dabei wird u.a. überprüft, ob die Schrittmacherbatterie noch eine genügend lange Laufzeit bis zur nächsten Kontrolle erlaubt oder ob das Schrittmacheraggregat wegen Batterieerschöpfung ausgetauscht werden sollte. Dies ist regelhaft nach sieben bis acht Jahren erforderlich, kann aber auch vorzeitig notwendig sein.

Der alleinige Austausch des Schrittmacheraggregats stellt einen einfachen operativen Eingriff dar und wird daher in einem eigenen, kürzer gefassten Datensatz dokumentiert. Wird ein Schrittmacheraggregatwechsel zusammen mit anderen Eingriffen z.B. an den Sonden kombiniert, so ist dafür der Datensatz „Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation“ zu dokumentieren.