Qualitätsziel
In keinem Fall Lebertransplantation nach Leberlebendspende erforderlich
Hintergrund des Qualitätsindikators
Die Sicherstellung einer ausreichenden Leberfunktion des Lebendspenders nach der Teil-Leberlebendspende ist essenziell. Es wird angenommen, dass zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Leberfunktion mindestens 30% des ursprünglichen Lebervolumens oder eine Lebermasse von 0,8g/kg Körpergewicht benötigt werden (Shirabe et al. 1999). Dieser Wert sollte bei Durchführung einer Teil-Leberlebendspende nicht unterschritten werden (Fan et al. 2000).
Bei kritischem Restlebervolumen kommt der präoperativen Evaluation der Spenderleberanatomie besondere Bedeutung zu, da der ungehinderte Blutzufluss in jedes einzelne verbliebene Lebersegment entscheidend ist, um ein Leberversagen beim Spender zu verhindern (Bröring & Rogiers 2004). Ist präoperativ absehbar, dass eine Rekonstruktion von Gallenwegs- oder Gefäßstrukturen erforderlich wird, sollte der potenzielle Lebendspender gegebenenfalls wegen des erhöhten Risikos von der Spende ausgeschlossen werden.
Strukturierter Dialog zum Erfassungsjahr 2006
Auf der Basis der Ergebnisse der Bundesauswertung 2006 wurden zwei Krankenhäuser zu einer Stellungnahme aufgefordert, die eine Lebertransplantation jeweils eines Spenders nach Leberlebendspende dokumentiert hatten. Ein Krankenhaus belegte anhand des anonymisierten Arztbriefes, dass es sich um einen Dokumentationsfehler handelte. Das zweite Krankenhaus legte zunächst keine Stellungnahme vor; im Rahmen eines daraufhin erfolgten Expertengespräches zwischen dem ärztlichen Leiter des Transplantationszentrums und der BQS-Fachgruppe Lebertransplantation wurden die Daten- und Dokumentationsqualität thematisiert und Zielvereinbarungen zu deren Verbesserung getroffen. Anhand der anonymisierten Arztbriefe belegte das Krankenhaus, dass ebenfalls eine Fehldokumentation vorlag. Somit wurde kein Leberlebendspender im Erfassungsjahr 2006 lebertransplantiert.
Bewertung der Ergebnisse 2007
Da es sich bei der Leberlebendspende um einen operativen Eingriff an Gesunden handelt, sollte eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Lebendorganspendern unbedingt vermieden und bei der präoperativen Evaluation zur Risikoeinschätzung im Zweifelsfall der Gesundheit des Spenders die höhere Priorität eingeräumt werden.
Bei zwei von 58 Leberlebendspenden wurde von zwei Transplantationszentren dokumentiert, dass eine Lebertransplantation beim Leberlebendspender selbst erforderlich wurde. Die BQS-Fachgruppe Lebertransplantation hält dieses Indikatorereignis für so gravierend, dass die Krankenhäuser sofort um eine Stellungnahme gebeten wurden.
Ein Krankenhaus legte anhand des anonymisierten Entlassungsberichtes dar, dass es sich um einen Dokumentationsfehler gehandelt hat und tatsächlich bei keinem Lebendspender eine Transplantation erforderlich wurde. Im zweiten Krankenhaus erfolgte eine Dominotransplantation, bei welcher der Empfänger eines Lebertransplantats sein eigenes Organ einem Dritten spendet. Für diesen Vorgang war der OPS-Kode einer Leberlebendspende dokumentiert worden. Somit wurde – wie im Vorjahr – bei keinem gesunden Lebendleberspender nach der Spende eine Transplantation erforderlich.