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Qualitätsziel

Spendernierenfunktion

Keine Dialysepflicht des Lebendspenders nach Nierenlebendspende

Hintergrund des Qualitätsindikators

Der Nierenspender soll nach der Nierenspende nicht selbst dialysepflichtig werden.

Das Risiko einer Dialysepflichtigkeit nach einer Nierenlebendspende ist gering. Von den 1.800 Lebendspendern des norwegischen nationalen Spenderregisters erlitten sieben (0,4%) Spender eine dialysepflichtige Niereninsuffizienz (Hartmann et al. 2003). In einer schwedischen Studie mit einer 12-jährigen Nachbeobachtung (n = 402) wird von einer Dialysepflichtigkeit bei 0,2% der Nierenspender berichtet (Fehrman-Ekholm et al. 2001). In einer Analyse des Schweizer Lebendspenderregisters (n = 737) mit einer Nachbeobachtungszeit von sieben Jahren wurde kein Spender dialysepflichtig (Thiel et al. 2005). Die Studie eines Transplantationszentrums zur Nachuntersuchung von 152 Nierenlebendspendern mit einem durchschnittlichen Nachbeobachtungszeitraum von elf Jahren zeigt ebenfalls, dass kein Nierenlebendspender dialysepflichtig wurde (Gossmann et al. 2006).

Die Entfernung einer Niere zur Nierenlebendspende hat eine Reduktion der glomerulären Filtrationsrate um etwa 25% zur Folge, die jedoch keinerlei gesundheitliche Gefährdung bedeutet und keine besondere Einschränkung der Lebensweise des Spenders erfordert (Gossmann et al. 2006).

Strukturierter Dialog zum Erfassungsjahr 2006

Auf der Basis der Ergebnisse der Bundesauswertung 2006 wurden zwei Krankenhäuser zu einer Stellungnahme aufgefordert, welche eine Dialysepflicht des Spenders nach Nierenlebendspende dokumentiert hatten. Beide Krankenhäuser belegten anhand der anonymisierten Arztbriefe, dass es sich in allen Fällen um Dokumentationsfehler handelte und tatsächlich kein Nierenlebendspender im Erfassungsjahr 2006 dialysepflichtig wurde.

Bewertung der Ergebnisse 2007

Kein Nierenlebendspender wurde im Erfassungsjahr 2007 nach der Nierenlebendspende dialysepflichtig. Nach Auffassung der BQS-Fachgruppe Pankreas- und Nierentransplantation entspricht das Ergebnis den Anforderungen, da es sich um einen Eingriff an Gesunden handelt und eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Spender durch sorgfältige präoperative Evaluation unbedingt vermieden werden sollte.