Qualitätsziel
Selten erhebliche Einschränkung der Nierenfunktion beim Nierenlebendspender
Hintergrund des Qualitätsindikators
Der Nierenspender soll nach der Nierenspende nicht selbst dialysepflichtig werden oder eine relevante Einschränkung der Nierenfunktion entwickeln.
Das Risiko einer Dialysepflichtigkeit nach einer Nierenlebendspende ist äußerst gering. In einer schwedischen Studie mit einer Nachbeobachtungszeit von 14 bis 27 Jahren wird von einer Dialysepflichtigkeit bei 0,5% der Nierenspender (n = 1.112) berichtet (Fehrman-Ekholm et al. 2006). In einer Analyse des Schweizer Lebendspenderregisters (n = 737) mit einer Nachbeobachtungszeit von sieben Jahren wurde kein Spender dialysepflichtig (Thiel et al. 2005).
Für Deutschland lagen bisher nur BQS-Daten für das Jahr 2006 zur Spendernierenfunktion am Ende des stationären Aufenthaltes vor; hier wurde kein Spender dialysepflichtig (BQS 2007).
Die Entfernung einer Niere zur Lebendspende geht in der Regel mit einer Abnahme der Kreatinin-Clearance um 10 bis 20ml/min einher (Garg et al. 2006, Gossmann et al. 2006, Kasiske et al. 1995), ohne dass es im Verlauf der folgenden Jahre zu einer zunehmenden Nierenschwäche und damit zu einer gesundheitlichen Gefährdung oder Einschränkung der Lebensweise des Spenders kommt.
Strukturierter Dialog zum Erfassungsjahr 2006
Erfahrungen aus dem Strukturierten Dialog liegen noch nicht vor, da im Leistungsbereich Nierenlebendspende erstmalig im Jahr 2007 eine Dokumentationspflicht für 1-Jahres-Follow-up-Daten für die externe vergleichende Qualitätssicherung bestand.
Bewertung der Ergebnisse 2007
In den vier Krankenhäusern mit einer Vollständigkeit des Follow-ups von mindestens 90% wurde im Erfassungsjahr 2007 für einen von 25 Nierenlebendspendern eine verminderte Nierenfunktion ein Jahr nach Lebendspende dokumentiert.
Bei der Bewertung dieses Ergebnisses ist zu berücksichtigen, dass patientenbedingte Faktoren im Einzelfall eine Verschlechterung der Nierenfunktion bewirken können, ohne dass diese im Zusammenhang mit der früheren Nierenlebendspende steht. Zudem erfolgt die Weiterbehandlung der Lebendspender nach Entlassung häufig im vertragsärztlichen Sektor, so dass das transplantierende Krankenhaus ggf. keinen Einfluss auf das Behandlungsergebnis nach einem Jahr hat.