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Einleitung

Fachgruppen

In der Eurotransplant-Region werden jährlich ca. 3.700 Nierentransplantationen durchgeführt. Dem steht der Organbedarf von etwa 8.000 Patienten auf der Warteliste zur Nierentransplantation gegenüber (Eurotransplant 2008). Die Nierenlebendspende stellt eine Möglichkeit dar, die Verfügbarkeit von Organen zu steigern.

Voraussetzungen für eine Lebendspende sind der gute Gesundheitszustand des Spenders und die Freiwilligkeit der Spende, die durch eine unabhängige Lebendspende-Kommission geprüft wird. Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) erlaubt die Nierenlebendspende an Verwandte ersten und zweiten Grades, an Ehegatten und Verlobte sowie andere Personen, die dem Spender "in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen".

Die Lebendorganspende wurde von Anfang an von einer intensiven ethischen Diskussion begleitet, da hier Operationen an Gesunden durchgeführt werden. Bei der Lebendspende soll durch bestmögliche Qualität der medizinischen Behandlung und sorgfältige präoperative Evaluation des Spenders ein Höchstmaß an Sicherheit erreicht werden, um jegliche Komplikationen für den Spender zu vermeiden.

Seit 2006 besteht für den Leistungsbereich Nierenlebendspende für alle deutschen Krankenhäuser eine Verpflichtung zur Teilnahme an der externen vergleichenden Qualitätssicherung; seit 2007 sind auch Verlaufsdaten zu den Lebendspendern zu dokumentieren. Dargestellt wird die Versorgungsqualität in diesem Leistungsbereich anhand von Qualitätsindikatoren.

Der Anteil der Transplantationen nach Lebendspende unterscheidet sich international und betrug zuletzt in den Vereinigten Staaten 37% (UNOS 2006) und in Frankreich 9% (Agence de la biomédecine 2007). In der Bundesrepublik stammten 522 von 2.776 im Jahr 2006 transplantierten Nieren (19%) von Lebendspendern (DSO 2007).

Im Erfassungsjahr 2007 wurden an 42 Krankenhäusern in Deutschland 19,6% der 2.851 Nierentransplantationen nach Nierenlebendspende durchgeführt.